StrafverteidigerMünchen
Strafverteidigung bundesweit | H2 Rechtsanwälte München
Ihre Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in München
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Allgemeines Strafrecht
- Gewaltdelikte (Körperverletzung usw.)
- Tötungsdelikte (Mord usw.)
- Vermögensdelikte (Betrug usw.)
- Bandenkriminalität
- u.v.m.
BtMG
- Besitz, Handel, Einfuhr von BtM
- Herstellung / Anbau von BtM
- § 31 BtMG
- Therapie statt Strafe
- Fahrerlaubnis und BtM
Sexualstrafrecht
- Sexuelle Belästigung / Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung / Missbrauch
- Verteidigung bei Kinderpornographie
- Sexualstrafrecht im Internet
- u.v.m.
Jugendstrafrecht
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.
Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Zollstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Wettbewerbsstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
Vorladung / Durchsuchung
- Verhalten bei Vorladung
- Verhalten bei Hausdurchsuchung
- Verhalten bei Durchsuchung der Person
- Beweisverwertungsverbote
- u.v.m.
Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.
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Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
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Aussage verweigern, Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
Notruf 24/7: 0160 9686 4011 Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sofort einen Strafverteidiger einzuschalten.
Beschuldigte sollten bereits bei der ersten Begegnung mit der Polizei eine professionelle Strafrechtskanzlei kontaktieren. Vielfach tätigen Beschuldigte gegenüber Polizisten Aussagen, die sie später schwer bereuen. Unschuldige liefern zum Beispiel mit harmlos wirkenden Aussagen zusätzliche Indizien, anstatt sich zu entlasten.
Schuldige geben Hinweise zum Motiv oder zum Tathergang, die zu einer verschärften Strafe führen. Beides können Beschuldigte vermeiden, wenn sie sich sofort an einen Strafverteidiger wenden und mit diesem alle weitere Schritte besprechen.
Kontakt
- Odeonsplatz 2 | 80539 München
- +49 (0) 89 200 020 750
- +49 (0) 89 200 020 759
- info@h2-rechtsanwaelte.de
unser 24 Stunden Notruf
In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen: