Tom Heindl

Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht / Partner

Tom Heindl

rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Im Allgemeinen Strafrecht beschäftigt er sich insbesondere mit den Bereichen Jugendstrafrecht (z. B. Körperverletzungsdelikte), Sexualstrafrecht sowie mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Tom S. Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristenfamilie und ist der Sohn von Rechtsanwalt Dr. Josef Heindl. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Passau begann Tom S. Heindl seine Laufbahn als Strafverteidiger bei der renommierten Kanzlei Hieronimi und Schickler.

Rechtsanwalt Heindl ist Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Tätigkeitsbereiche

Drogenstrafrecht

Jugendstrafrecht

Allg. Strafrecht

Kapitalstrafrecht

Kontakt

unser 24 Stunden Notruf

In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.