Tom Heindl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht / Partner
Tom Heindl
rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Im Allgemeinen Strafrecht beschäftigt er sich insbesondere mit den Bereichen Jugendstrafrecht (z. B. Körperverletzungsdelikte), Sexualstrafrecht sowie mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Tom S. Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristenfamilie und ist der Sohn von Rechtsanwalt Dr. Josef Heindl. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Passau begann Tom S. Heindl seine Laufbahn als Strafverteidiger bei der renommierten Kanzlei Hieronimi und Schickler.
Rechtsanwalt Heindl ist Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Tätigkeitsbereiche
Drogenstrafrecht
Jugendstrafrecht
Allg. Strafrecht
Kapitalstrafrecht
Kontakt
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