Befürchten Sie eine Verhaftung

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!
| 1. | Bewahren Sie Ruhe |
| 2. | Schweigen Sie zum Tatvorwurf |
| 3. | Kontaktieren Sie uns |
| 4. | Unterschreiben Sie nichts ! |
| 5. | Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen |
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
oder
Ihre Rechte bei einer drohenden Verhaftung
Verhalten bei Verhaftung
und Untersuchungshaft
Eine drohende Verhaftung ist eine der belastendsten Situationen, mit denen ein Mensch konfrontiert werden kann – wer in diesem Moment besonnen reagiert und seine Rechte kennt, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
So sollten Sie
reagieren
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie einen Haftbefehl beantragt und genehmigt bekommt, kann die Polizei Sie jederzeit festnehmen – gewöhnlich tauchen Polizeibeamte zu diesem Zeitpunkt zeitnah an Ihrer Adresse, an Ihrem Arbeitsplatz oder anderswo auf.
Für die Betroffenen bedeutet eine Festnahme und die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt eine Ausnahmesituation – Sie werden unvermittelt aus ihrem Alltag gerissen, was zahlreiche private und berufliche Probleme mit sich bringt, erschwerend kommen die strengen Haftbedingungen hinzu, die strikter als bei einer Freiheitsstrafe sind, da Besuchs- und Kommunikationsrechte eingeschränkt sind.
Bewahren Sie trotz dieser unangenehmen Lage die Ruhe und vermeiden Sie insbesondere sämtliche Einlassungen zum Sachverhalt – oftmals lassen sich Verhaftete aufgrund dieser extremen Umstände zu Aussagen hinreißen, die den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich belasten können.
Nutzen Sie lieber das Ihnen zustehende Telefongespräch und kontaktieren Sie sofort unsere Kanzlei!
Haftbefehl und
Haftgründe
Bei einem Haftbefehl muss neben einem dringenden Tatverdacht ein Haftgrund vorliegen – das können zum Beispiel Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr sein.
Der Gesetzgeber hat für die Untersuchungshaft hohe Hürden festgelegt, die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieses Instrument massenhaft angewandt wird – beschuldigen die Behörden Sie zum Beispiel einer schweren Sexualstraftat, hat sich die Verhängung der Untersuchungshaft mittlerweile als Standard eingebürgert.
Haftprüfung und Haftbeschwerde
als Mittel der Verteidigung
Ein Rechtsanwalt kann erfolgreich gegen die Untersuchungshaft vorgehen – dafür eignen sich die Mittel Haftprüfung und Haftbeschwerde.
Mit ihnen lässt sich die Untersuchungshaft, die im schlimmsten Fall bis zum Ende der Hauptverhandlung dauern kann, deutlich verkürzen oder im besten Fall vollständig abwenden.
Was passiert unmittelbar
nach der Festnahme?
Unmittelbar nach einer Festnahme werden Betroffene in der Regel zur nächsten Polizeidienststelle gebracht, wo sie erkennungsdienstlich behandelt und dem Haftrichter vorgeführt werden – spätestens am Tag nach der Festnahme muss dieser über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden.
In dieser Phase ist es entscheidend, keinerlei Aussagen zum Tatvorwurf zu machen und darauf zu bestehen, zunächst mit einem Verteidiger sprechen zu können – das Recht auf anwaltlichen Beistand steht Betroffenen von dem Moment der Festnahme an zu.
Ihre Rechte bei der
Vorführung beim Haftrichter
Bei der Vorführung vor dem Haftrichter haben Betroffene das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen und einen Verteidiger hinzuzuziehen – von diesem Recht sollte in jedem Fall Gebrauch gemacht werden, da die Vorführung beim Haftrichter keine Gelegenheit zur Aufklärung von Missverständnissen, sondern ein formeller Verfahrensschritt ist.
Der Haftrichter prüft in diesem Termin ausschließlich, ob die formellen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorliegen – eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf findet an dieser Stelle noch nicht statt.
Untersuchungshaft
Bedingungen und Rechte der Inhaftierten
Die Bedingungen in der Untersuchungshaft sind strenger als im regulären Strafvollzug – Besuche, Telefonate und der Schriftverkehr werden überwacht und eingeschränkt, was die ohnehin belastende Situation der Inhaftierten erheblich verschärft.
Ausgenommen von dieser Überwachung ist jedoch die Kommunikation mit dem Verteidiger, die in jedem Fall uneingeschränkt und vertraulich bleiben muss – Gespräche zwischen Beschuldigtem und Verteidiger dürfen von den Ermittlungsbehörden weder überwacht noch mitgehört werden.
Fluchtgefahr als
häufigster Haftgrund
Fluchtgefahr ist der am häufigsten angeführte Haftgrund – die Ermittlungsbehörden stützen sich dabei auf Indizien wie fehlende soziale Bindungen, Auslandsbeziehungen, die Höhe der drohenden Strafe oder bereits unternommene Fluchtversuche.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann dieser Einschätzung wirksam entgegentreten, indem er dem Gericht Umstände darlegt, die gegen eine Fluchtgefahr sprechen – feste Wohnsituation, familiäre Bindungen, berufliche Verwurzelung und die Bereitschaft zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden sind dabei entscheidende Argumente.
Haftverschonung und Auflagen
als Alternative zur Untersuchungshaft
Auch wenn ein Haftbefehl erlassen wurde, bedeutet das nicht zwingend, dass die Untersuchungshaft tatsächlich vollzogen werden muss – das Gericht kann den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzen, wenn dadurch dem Haftgrund wirksam begegnet werden kann.
Typische Auflagen sind die Abgabe des Reisepasses, regelmäßige Meldepflichten bei der Polizei, ein Kontaktverbot zu Mitbeschuldigten oder die Leistung einer Sicherheit in Form einer Kaution – welche Auflagen im konkreten Fall geeignet und verhältnismäßig sind, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Dauer der Untersuchungshaft
und Beschleunigungsgebot
Die Untersuchungshaft darf grundsätzlich nicht länger andauern als unbedingt erforderlich – das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verpflichtet die Ermittlungsbehörden und Gerichte dazu, das Verfahren mit besonderer Priorität zu betreiben.
In der Praxis wird dieses Gebot jedoch nicht immer eingehalten – ein erfahrener Strafverteidiger kann durch gezielte Haftbeschwerden und Haftprüfungsanträge Druck auf die Ermittlungsbehörden ausüben, das Verfahren zu beschleunigen und die Dauer der Untersuchungshaft auf das gesetzlich zulässige Minimum zu begrenzen.
Unsere Unterstützung bei
drohender Verhaftung und Untersuchungshaft
Die H2 Rechtsanwälte München stehen Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung – im Falle einer Festnahme oder einer drohenden Verhaftung erreichen Sie uns über unsere Notrufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit.
oder
Wir prüfen umgehend die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, stellen bei Bedarf sofort einen Haftprüfungsantrag oder eine Haftbeschwerde und setzen uns mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dafür ein, Ihre Freiheit so schnell wie möglich wiederzuerlangen und die Dauer einer möglichen Untersuchungshaft auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
- Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

+49 (0) 89 200 020 750
info@h2-rechtsanwaelte.de
+49 (0) 89 200 020 759
Odeonsplatz 2 | 80539 München
Unser 24 Stunden Notruf
In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:
oder
