Befürchten Sie eine Verhaftung?
So sollten Sie reagieren.
Befürchten Sie eine Verhaftung ?
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie einen Haftbefehl beantragt und genehmigt bekommt, kann die Polizei Sie jederzeit festnehmen. Gewöhnlich tauchen Polizeibeamte zu diesem Zeitpunkt zeitnah an Ihrer Adresse, an Ihrem Arbeitsplatz oder anderswo auf.
Für die Betroffenen bedeutet eine Festnahme und die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt eine Ausnahmesituation. Sie werden unvermittelt aus ihrem Alltag gerissen. Damit gehen zahlreiche Probleme einher, das betrifft private und berufliche Verpflichtungen. Erschwerend kommen die strengen Haftbedingungen hinzu, die strikter als bei einer Freiheitsstrafe sind. So sind die Besuchs- und Kommunikationsrechte eingeschränkt. Bewahren Sie trotz dieser unangenehmen Lage die Ruhe! Vermeiden Sie insbesondere sämtliche Einlassungen zum Sachverhalt. Oftmals lassen sich Verhaftete aufgrund dieser extremen Umstände zu Aussagen hinreißen. Nutzen Sie lieber das Ihnen zustehende Telefongespräch und kontaktieren Sie sofort unsere Kanzlei!
Bei einem Haftbefehl muss neben einem dringenden Tatverdacht ein Haftgrund vorliegen. Das können zum Beispiel Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. Der Gesetzgeber hat für die Untersuchungshaft hohe Hürden festgelegt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieses Instrument massenhaft angewandt wird. Beschuldigen die Behörden Sie zum Beispiel einer schweren Sexualstraftat, hat sich die Verhängung der Untersuchungshaft mittlerweile als Standard eingebürgert.
Ein Rechtsanwalt kann aber erfolgreich gegen die Untersuchungshaft vorgehen. Dafür eignen sich die Mittel Haftprüfung und Haftbeschwerde. Mit ihnen lässt sich die Untersuchungshaft, die im schlimmsten Fall bis zum Ende der Hauptverhandlung dauern kann, deutlich verkürzen.
Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.
1
2
3
Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
4
5
Aussage verweigern, Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
Erste Hilfe im Sexualstrafrecht
Hier können wir Ihnen helfen!
Kontakt
- Odeonsplatz 2 | 80539 München
- +49 (0) 89 200 020 750
- +49 (0) 89 200 020 759
- info@h2-rechtsanwaelte.de