Ein 40-jähriger Münchner stand am Amtsgericht Erding wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein vor Gericht – erneut mit einem umfangreichen Vorstrafenregister belastet. Dennoch entschied das Gericht nicht auf Gefängnis, sondern auf eine Geldstrafe.
Bereits vor zwei Jahren hatte der Angeklagte mit einem gefälschten tschechischen Führerschein eine Verkehrskontrolle durchlaufen. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu 210 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt 10 500 Euro. Eine Freiheitsstrafe wurde bewusst vermieden
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Seine Verteidigerin, Nanni Herrmann, betonte die positive Entwicklung:
„Was soll er denn noch machen?“
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Sie verwies darauf, dass der Mandant seine bisherigen Suchterkrankungen aktiv behandelt habe – mit stationärer und ambulanter Therapie sowie regelmäßigem Drogenscreening – und seit einem Jahr stabil sei, eine feste Arbeit habe und sich um seinen Sohn kümmere
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Das Gericht würdigte das Geständnis des Angeklagten und sein Reueverhalten. Es hielt eine Geldstrafe für ausreichend und nahm damit zum dritten Mal eine weitere Chance in seinem Leben in Kauf

