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Drogenstrafrecht
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Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!

1. Bewahren Sie Ruhe
2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
3. Kontaktieren Sie uns
4. Unterschreiben Sie nichts !
5. Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen
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Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

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Hier können wir Ihnen helfen – Drogenstrafrecht

Drogenstrafrecht

Das Drogenstrafrecht ist ein spezifischer Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Delikten rund um illegale Substanzen befasst. Die H2 Rechtsanwälte München verfügen über eine fundierte Fachkenntnis in diesem Gebiet und bieten professionelle Unterstützung für Individuen, die mit Anschuldigungen im Zusammenhang mit Drogendelikten konfrontiert sind. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein sehr komplexes Spezialgebiet, das ebenso umfangreiches wie detailliertes Fachwissen erfordert. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei in München verfügen über brillante Sachkenntnisse sowie langjährige Erfahrungen in der Strafverteidigung bei Betäubungsmittelstrafsachen.

Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten

Unsere Rechtsgebiete
im BtMG

Bei BtMG-Delikten sieht der Gesetzgeber ungewöhnlich hohe Strafen vor. Selbst bei vermeintlich kaum relevanten Straftaten kann auf Beschuldigte eine Haftstrafe zukommen. Dazu gesellen sich strafrechtliche Nebenfolgen wie der Führerscheinentzug. Das genaue Strafmaß hängt von mehreren Kriterien ab, so spielen die Mengenbegriffe des BtMG eine erhebliche Rolle. Auch Aspekten wie Eigenbedarf und Gewinnerzielungsabsicht kommt eine große Bedeutung zu. Im besten Fall können unsere Fachanwälte bereits vorab eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Drogenstrafrecht

Was versteht man unter
Drogenstrafrecht

Das Drogenstrafrecht bezeichnet die Summe aller gesetzlichen Regelungen, die den Umgang mit betäubungsmittelrechtlich verbotenen Substanzen kriminalisieren. Dazu zählen unter anderem der unerlaubte Besitz, Handel, Transport sowie die Herstellung und der Vertrieb von Betäubungsmitteln. In Deutschland sind diese Regelungen hauptsächlich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgehalten.

Was ist strafbar nach dem BtMG ?

Strafbar nach dem BtMG ist unter anderem …

  • Unerlaubter Erwerb und Besitz von BtM
  • Anbau und Herstellung von BtM
  • Einfuhr und Ausfuhr von BtM
  • Handeltreiben mit BtM
  • Inverkehrbringen von BtM

Was sind verbotene Substanzen ?

Laut BtMG gehören dazu unter anderem …

  • Heroin
  • Kokain
  • LSD und Ecstasy
  • Methamphetamin

Verhalten bei der Polizei ?

Wichtige Verhaltensregeln bei der Polizei …

  • machen Sie vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch
  • lehnen Sie einen Drogenschnelltest ab
  • Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt
  • machen Sie keine Aussagen zum Drogenkonsum

Die aufgefundene Menge ist strafrechtlich entscheidend – egal, um welche Droge es geht.

Was sind Mengenbezogenen Grenzwerte
bei Betäubungsmitteln?

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen drei Mengenbegriffen/Kategorien:

Geringe Menge

Der Begriff der geringen Menge ist im BtMG nicht legaldefiniert, daher bestehen auch keine festgeschriebenen Grenzwerte. Man spricht hier auch von (Kleinst-) Mengen für den sogenannten Eigenkonsum. Doch Achtung: Grundsätzlich ist auch der Besitz einer geringen BtM-Menge strafbar. Mit der richtigen Strategie können unsere Rechtsanwälte für Drogenstrafrecht dennoch sehr häufig eine Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bewirken.

Normale Menge

Unter einer normalen Menge ist der Bereich zwischen der »geringen Menge« und der «nicht geringen Menge« zu verstehen. Für Besitz, unerlaubtes Anbauen, Herstellung und Handel liegt der Strafrahmen zwischen Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Im Einzelfall sind für das Strafmaß und den Verteidigungsansatz relevant: Art und Menge der Droge, Vorstrafen und persönliches Verhalten. Bei gewerbsmäßigem Handel liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe.

Nicht Geringe Menge

Wann eine »nicht geringe Menge« vorliegt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Für zahlreiche Betäubungsmittel hat der BGH die Grenzwerte der Wirkstoffe für die nicht geringe Menge bestimmt. Besitz, Anbau, Herstellung und Handeltreiben werden jeweils mit Freiheitsstrafen zwischen mindestens einem Jahr und bis zu 15 Jahren geahndet. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Mindestwerte für
»nicht geringe Mengen« (Wirkstoffgehalt)

1.5 Gramm

Heroin
Heroinhydrochlorid

5 Gramm

Kokain
Kokainhydrochlorid

6 Milligramm

LSD
Wirkstoff

10 Gramm

Amphetamin
Amphetaminbase

30 Gramm

Ecstasy Base
(MDA, MDMA, MDE)

5 Gramm

Chrystal Meth
Methamphetaminbase

Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Drogenstrafrecht

Aussage verweigern
Rechtsanwalt kontaktieren

Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.

oder

Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.
Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:

  • Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
  • Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
  • Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München

Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.

Warum uns Mandanten
so gut bewerten

Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:

  • Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
  • Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
  • Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
  • Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.

Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen

Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.

Hier können wir Ihnen helfen

Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.

Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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