DROGENSTRAFRECHT
München

Ihr rechtlicher Beistand
bei Drogendelikten.

Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten

Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten

Drogenstrafrecht München

Das Drogenstrafrecht ist ein spezifischer Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Delikten rund um illegale Substanzen befasst. Die H2 Rechtsanwälte München verfügen über eine fundierte Fachkenntnis in diesem Gebiet und bieten professionelle Unterstützung für Individuen, die mit Anschuldigungen im Zusammenhang mit Drogendelikten konfrontiert sind. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein sehr komplexes Spezialgebiet, das ebenso umfangreiches wie detailliertes Fachwissen erfordert. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei in München verfügen über brillante Sachkenntnisse sowie langjährige Erfahrungen in der Strafverteidigung bei Betäubungsmittelstrafsachen.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Unsere Rechtsgebiete im BtMG

Hier können wir Ihnen helfen

Bei BtMG-Delikten sieht der Gesetzgeber ungewöhnlich hohe Strafen vor. Selbst bei vermeintlich kaum relevanten Straftaten kann auf Beschuldigte eine Haftstrafe zukommen. Dazu gesellen sich strafrechtliche Nebenfolgen wie der Führerscheinentzug. Das genaue Strafmaß hängt von mehreren Kriterien ab, so spielen die Mengenbegriffe des BtMG eine erhebliche Rolle. Auch Aspekten wie Eigenbedarf und Gewinnerzielungsabsicht kommt eine große Bedeutung zu. Im besten Fall können unsere Fachanwälte bereits vorab eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Was versteht man unter Drogenstrafrecht?

Das Drogenstrafrecht bezeichnet die Summe aller gesetzlichen Regelungen, die den Umgang mit betäubungsmittelrechtlich verbotenen Substanzen kriminalisieren. Dazu zählen unter anderem der unerlaubte Besitz, Handel, Transport sowie die Herstellung und der Vertrieb von Betäubungsmitteln. In Deutschland sind diese Regelungen hauptsächlich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgehalten.

Was ist strafbar nach dem BtMG ?

Strafbar nach dem BtMG ist unter anderem …

Was sind verbotene Substanzen ?

Laut BtMG gehören dazu unter anderem …

Wie verhalte ich mich bei der Polizei ?

Wichtige Verhaltensregeln bei der Polizei …

Typische Drogendelikte und rechtliche Konsequenzen in München

Häufige Drogendelikte in München reichen vom Besitz geringer Mengen für den Eigenbedarf bis hin zum großangelegten Drogenhandel. Die rechtlichen Konsequenzen sind vielfältig und können von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen reichen. Der Schweregrad der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren wie Art und Menge der Drogen, der Intention des Handelns sowie eventuellen Vorstrafen ab.

Die Verteidigungsstrategien von H2 Rechtsanwälte München

Die eingesetzte Verteidigungsstrategie muss auf den Einzelfall abgestimmt sein. Unsere Anwälte bei H2 Rechtsanwälte analysieren daher jeden Fall individuell, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Dabei setzen wir auf eine sorgfältige Prüfung der Beweislage, hinterfragen die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungen und erarbeiten Argumente, die zum Freispruch oder zur Minimierung der Strafe führen können.

Häufig gestellte Fragen zum Drogenstrafrecht

In diesem Abschnitt bieten wir Antworten auf allgemeine Fragen, die Ihnen helfen können, Ihre Situation besser zu verstehen. Uns ist klar, dass Sie sich in einer schwierigen Phase befinden und bieten darum eine transparente Beratung, die Ihnen die nächsten Schritte im Umgang mit Ihrem spezifischen Fall aufzeigt.

Als Fachanwaltschaft für Drogenstrafrecht in München sind wir, H2 Rechtsanwälte, Ihr zuverlässiger Partner, um Sie in diesen turbulenten Zeiten zu unterstützen und Ihr Recht zu schützen. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, um eine umfassende Beratung zu erhalten.

Was sind Mengenbezogene Grenzwerte bei Betäubungsmitteln ?

Die aufgefundene Menge ist strafrechtlich entscheidend – egal, um welche Droge es geht.

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen drei Mengenbegriffen/Kategorien:

Geringe Menge

Der Begriff der geringen Menge ist im BtMG nicht legaldefiniert, daher bestehen auch keine festgeschriebenen Grenzwerte. Man spricht hier auch von (Kleinst-) Mengen für den sogenannten Eigenkonsum. Doch Achtung: Grundsätzlich ist auch der Besitz einer geringen BtM-Menge strafbar. Mit der richtigen Strategie können unsere Rechtsanwälte für Drogenstrafrecht dennoch sehr häufig eine Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bewirken.

Normale Menge

Unter einer normalen Menge ist der Bereich zwischen der »geringen Menge« und der «nicht geringen Menge« zu verstehen. Für Besitz, unerlaubtes Anbauen, Herstellung und Handel liegt der Strafrahmen zwischen Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Im Einzelfall sind für das Strafmaß und den Verteidungsansatz relevant: Art und Menge der Droge, Vorstrafen und persönliches Verhalten. Bei gewerbsmäßigem Handel liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe.

Nicht Geringe Menge

Wann eine »nicht geringe Menge« vorliegt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Für zahlreiche Betäubungsmittel hat der BGH die Grenzwerte der Wirkstoffe für die nicht geringe Menge bestimmt. Besitz, Anbau, Herstellung und Handeltreiben werden jeweils mit Freiheitsstrafen zwischen mindestens einem Jahr und bis zu 15 Jahren geahndet. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Mindestwerte für »nicht geringe Mengen« (Wirkstoffgehalt)

Heroin
0 g
Heroinhydrochlorid
Kokain
0 g
Kokainhydrochlorid
LSD
0 mg
Wirkstoff
Amphetamin
0 g
Amphetaminbase
Ecstasy Base
0 g

(MDA, MDMA, MDE)

Chrystal Meth
0 g

Methamphetaminbase

Der wichtigste Tipp im Strafrecht.

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

Kontakt

unser 24 Stunden Notruf

In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.