Alles über BtMG
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Ein Überblick
Welche Substanzen gelten als Betäubungsmittel gemäß BtMG ?
Das Betäubungsmittelgesetz definiert in den Anlagen I bis III, welche Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen als Betäubungsmittel gelten. Die gelisteten Inhalte werden permanent aktualisiert; sie unterliegen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Entscheidende Kriterien zur Aufnahme in den Katalog der Betäubungsmittel sind: das wirkungsbedingte Potenzial, eine Abhängigkeit hervorzurufen sowie eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit bei missbräuchlicher Verwendung. Darüber hinaus können in die Anlagen des BtMG auch Stoffe aufgenommen werden, die für die Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden.
Anlage I des BtMG
listet die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel auf. Sowohl Handel als auch Abgabe sind verboten. In diese Kategorie gehören beispielsweise Heroin und LSD.
Anlage II des BtMG
erfasst die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Der Handel mit ihnen ist erlaubt, die Abgabe jedoch verboten. Der unerlaubte Umgang mit den angegebenen Stoffen ist grundsätzlich strafbar. Hierzu zählt beispielsweise Metamphetamin.
Anlage III des BtMG
beinhaltet verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (wie z. B. Schlafmittel, Methadon oder Morphin). Eine Abgabe wird durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) geregelt. Für therapeutische Zwecke können die aufgeführten Stoffe von Ärzten mit einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.
Zu den am stärksten verbreiteten Betäubungsmitteln dieser drei Kategorien zählen:
- Kokain
- Heroin
- Amphetamin
- Cannabis / Marihuana / Haschisch
- Ecstasy
- LSD (Lysergid)
- Christal Meth (Methamphetamin)
Was können oder sollten Sie tun?
Potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit einem BtMG-Verstoß
Im Zusammenhang mit einem BtMG-Verstoß sind sie potentiellen Gefahren ausgesetzt. Für detailierte Informationen klicken SIe bitte auf das entsprechende Thema.
Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Alles über BtMG
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.
Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.
Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:
- Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
- Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
- Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?


