Alles über BtMG

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Was regelt das BtMG und was bedeutet die „Null-Toleranz-Politik“ in Bayern?
Alles über BtMG
Das Betäubungsmittelstrafrecht wird durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln festlegt. Das BtMG enthält Begriffsbestimmungen (Abschnitt 1), Regelungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln einschließlich Erlaubnisverfahren (Abschnitt 2), die Auflistung der als Betäubungsmittel geltenden, Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen (Anlagen I bis III) sowie die Regelungen zu Straftatbeständen und Strafrahmen (Abschnitt 6).
Die frühzeitige Kontaktierung eines kompetenten Strafverteidigers beim Vorwurf eines BtM-Verstoßes ist ohnehin enorm wichtig, da das Betäubungsmittelstrafrecht ein äußerst komplexes Spezialgebiet des Strafrechts darstellt und hier empfindliche Strafen drohen. Für die erfolgreiche Verteidigung von Beschuldigten sind umfangreiches Fachwissen, reichhaltige Erfahrungen und intelligente Strategien essenziell.
Darüber hinaus bekommt die professionelle Strafverteidigung eine spezielle Bedeutung bei BtM-Verstößen im Bundesland Bayern, denn hier wird eine strenge »Null-Toleranz-Politik« praktiziert. Deutlich wird dies beispielsweise am restriktiven Umgang mit einer »geringen Menge« Cannabis. BtM-Delikte im Zusammenhang mit Cannabisprodukten können in Deutschland von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn man mit einer – jeweils landesspezifischen definierten – „geringen Menge“ Cannabis erwischt wird. Diese gilt als sogenannter Eigenbedarf. Die Festlegung der geringen Menge Eigenbedarfs wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Freistaat Bayern geht besonders rigoros gegen Cannabis-Konsumenten vor: Hier herrscht eine Null-Toleranz-Grenze von 0 Gramm. Das bedeutet: Jedes »Delikt« wird zur Anzeige gebracht; in Bayern kann man für den Besitz von 0,001 Gramm Marihuana prinzipiell verurteilt werden, selbst als Ersttäter.
Wage es, Weise zu sein!
Sapere Aude!
Vor dem beschriebenen Hintergrund raten wir Ihnen bei jeglichen Vorwürfen zu einem BtM-Verstoß, mag er auch noch so marginal erscheinen: Wenden Sie sich umgehend an unsere Münchener Strafrechtskanzlei und beachten Sie unsere empfohlenen Verhaltensregeln gegenüber der Polizei. H2 Rechtsanwälte München, spezialisiert auf das Betäubungsmittelstrafrecht, ist sofort mit Rat und Tat für Sie da und leitet alle Schritte für Ihre optimale Verteidigung ein.
Ein Überblick
Welche Substanzen gelten als
Betäubungsmittel gemäß BtMG ?
Das Betäubungsmittelgesetz definiert in den Anlagen I bis III, welche Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen als Betäubungsmittel gelten. Die gelisteten Inhalte werden permanent aktualisiert; sie unterliegen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
Entscheidende Kriterien zur Aufnahme in den Katalog der Betäubungsmittel sind: das wirkungsbedingte Potenzial, eine Abhängigkeit hervorzurufen sowie eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit bei missbräuchlicher Verwendung. Darüber hinaus können in die Anlagen des BtMG auch Stoffe aufgenommen werden, die für die Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden.
Anlage I des BtMG
listet die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel auf. Sowohl Handel als auch Abgabe sind verboten.
In diese Kategorie gehören beispielsweise Heroin und LSD.
Anlage II des BtMG
erfasst die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Der Handel mit ihnen ist erlaubt, die Abgabe jedoch verboten.
Der unerlaubte Umgang mit den angegebenen Stoffen ist grundsätzlich strafbar. Hierzu zählt beispielsweise Methamphetamin.
Anlage III des BtMG
beinhaltet verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (wie z. B. Schlafmittel, Methadon oder Morphin). Eine Abgabe wird durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) geregelt.
Für therapeutische Zwecke können die aufgeführten Stoffe von Ärzten mit einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.
Zu den am stärksten verbreiteten Betäubungsmitteln
dieser drei Kategorien zählen:
- Kokain
- Heroin
- Amphetamin
- Cannabis / Marihuana / Haschisch
- Ecstasy
- LSD (Lysergid)
- Crystal Meth (Methamphetamin)
Ist eine bestimmte Substanz nicht in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt, greifen auch die Strafsanktionen des BtMG nicht. Daher prüfen unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich als erstes, ob es sich tatsächlich um eine Substanz handelt, die unter das Betäubungsmittelstrafrecht fällt.
Was können oder sollten Sie tun?
Potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit einem BtMG-Verstoss
Im Zusammenhang mit einem BtMG-Verstoss sind Sie potentiellen Gefahren ausgesetzt. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf das entsprechende Thema.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeinen Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
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so gut bewerten
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Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
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