Erkennungsdienstliche Behandlung

Rcihtiges Verhalten ist eintscheiden.

Bei einer Kontrolle ist das richtige Verhalten eintscheidend.

Kontaktieren Sie unsere Strafverteidiger.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Bei einer erkennungs­dienstlichen Behandlung werden neben personenbezogenen Daten auch biometrische Daten des Betroffenen erhoben. Das heißt, die Maßnahmen gehen über eine reine Identitätsfeststellung hinaus. Die erkennungs­dienstliche Behandlung kann aus zwei verschiedenen Gründen vollzogen werden:

Die gesetzliche Grundlage der Anordnung spielt eine entscheidende Rolle für die Einlegung des Rechtsmittels. Die Datenerfassung zu präventiven Zwecken ist mit einem Widerspruch angreifbar. Nehmen Sie unbedingt sofort Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Ladung zur erkennungs­dienstlichen Behandlung erhalten haben. Rechtsanwalt Tom Heindl prüft umgehend den – für Laien schwer zu erkennenden – Zweck der Ladung sowie seine Rechtmäßigkeit. Gegebenenfalls geht er gezielt dagegen vor. Wenn die Ladung rechtmäßig ist und Sie ihr nachkommen müssen, sollten Sie Rechtsanwalt Heindl zu Ihrem Ladungstermin mitnehmen. Er sorgt dafür, dass Ihre Rechte vor Ort in jedem Falle gewahrt bleiben. Auch wenn eine ED-Behandlung bereits stattgefunden hat, ist es im Nachhinein möglich, Rechtsmittel einzulegen und im besten Fall die Löschung der Daten zu erwirken.

Wie ist das juristisch?

Muss ich zur erkennungs­dienstlichen Behandlung erscheinen ?

Erhalten Sie eine Ladung zur erkennungs­dienstlichen Behandlung von der Polizei, besteht keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Lassen Sie das entsprechende Schreiben dennoch dringend von einem versierten Strafverteidiger der H2 Rechtsanwälte prüfen.

Kommt die Ladung von der Staatsanwaltschaft, ist sie verpflichtend – sofern ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat besteht. Leisten Sie einer solchen Ladung keine Folge, kann sie unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden (polizeiliche Vorführung).

Welche Maßnahmen darf die Polizei bei einer erkennungs­dienstlichen Behandlung durchführen und was darf sie nicht?

Wie verhalte ich mich bei erkennungs­dienstlichen Maßnahmen ?

Noch einmal das Wichtigste:

Lassen Sie sich zum Ladungstermin von Ihrem Strafverteidiger begleiten. H2 Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Kontakt

unser 24 Stunden Notruf

In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.