Fingerabdruck - H2 Rechtsanwälte - Strafrecht München

Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverteidiger München

Wie ist das juristisch?

Muss ich zur erkennungs­dienstlichen Behandlung erscheinen ?

Erhalten Sie eine Ladung zur erkennungs­dienstlichen Behandlung von der Polizei, besteht keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Lassen Sie das entsprechende Schreiben dennoch dringend von einem versierten Strafverteidiger der H2 Rechtsanwälte prüfen.

Kommt die Ladung von der Staatsanwaltschaft, ist sie verpflichtend – sofern ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat besteht. Leisten Sie einer solchen Ladung keine Folge, kann sie unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden (polizeiliche Vorführung).

Welche Maßnahmen darf die Polizei bei einer erkennungs­dienstlichen Behandlung durchführen und was darf sie nicht?

  • Anfertigung von Lichtbildern
  • Abnahme von Fingerabdrücken (und ggf. von Fußabdrücken)
  • Fotografieren von speziellen Körpermerkmalen (z. B. Tätowierungen)
  • Messung der Körpergröße
  • Messung des Körpergewichts
  • Durchführung eines Geruchsspurenvergleichs mit einem Diensthund
  • Schriftproben des Betroffenen abnehmen
  • Sprech- und Stimmproben des Betroffenen abnehmen
  • DNA entnehmen

Noch einmal das Wichtigste:

Lassen Sie sich zum Ladungstermin von Ihrem Strafverteidiger begleiten. H2 Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung,
oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

  1. Bewahren Sie Ruhe
  2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
  4. Unterschreiben Sie nichts
  5. Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
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365 TAGE /24 STUNDEN
FÜR SIE ERREICHBAR!

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Erkennungsdienstliche Behandlung

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.

Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.

Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:

  • Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
  • Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
  • Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?