Festnahme /
Haftbefehl

Unsere Strafverteidiger helfen Ihnen sofort!

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Festnahme / Haftbefehl

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann Untersuchungshaft (U-Haft) durch einen Haftbefehl angeordnet werden. Diesen kann nur ein Richter erlassen. Voraussetzungen für einen Haftbefehl sind ein dringender Tatverdacht sowie ein vorliegender Haftgrund (Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr). Außerdem muss die U-Haft hinsichtlich der zu erwartenden Strafe verhältnismäßig sein.

Werden Sie wegen einer Drogenstraftat verhaftet, dann kontaktieren Sie uns unverzüglich!

Denn die Untersuchungshaft ist das härteste juristische Mittel, das gegen einen Beschuldigten in einem Strafprozess angewendet werden kann. Hier ist sofortiges Handeln eines erstklassigen Strafverteidigers für Drogenstrafrecht gefragt. Wir prüfen umgehend, ob der Haftbefehl gesetzeskonform ist und leiten anschließend alle rechtlichen Schritte ein, um Ihre schnellstmögliche Freilassung zu erreichen.

Wie Sie sich im Falle einer Verhaftung verhalten sollten:

Befürchten Sie eine mögliche Festnahme ?

Falls Sie Kenntnis von einem gegen Sie ergangenen Haftbefehl haben, sollten Sie sich umgehend bei unserer Kanzlei melden. Auch vor einer eventuellen Festnahme können wir als Fachanwälte für Strafrecht gegen einen Haftbefehl vorgehen. Sorgen Sie dafür, unsere Notfallnummer immer parat zu haben. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.

Noch einmal das Wichtigste:

MAchen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch! Schalten Sie sofort einen Anwalt ein.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Was wir als Strafverteidiger zur Beendigung der Untersuchungshaft tun können

Eine Verhaftung / Untersuchungshaft ist eine extrem belastende Ausnahmesituation für den Beschuldigten. Deshalb ist es unser dringendes Anliegen, diesen Zustand mit allen rechtlichen Mitteln zu beenden und eine schnellstmögliche Entlassung des Betroffenen aus der U-Haft zu erwirken.

Um eine Untersuchungshaft zu verhindern oder zu beenden, sollte jede erdenkliche Chance genutzt werden, die das Gesetz bietet. Dafür ist eine ausgezeichnete Strafverteidigung erforderlich. Das bedeutet unter anderem: eine ausgefeilte Strategie, vorausschauendes Agieren und umfassende Erfahrung bei der Verhandlungsführung mit Haftrichtern. H2 Rechtsanwälte ist auf das Drogenstrafrecht spezialisiert und garantiert in jedem Einzelfall die Erarbeitung und Umsetzung der bestmöglichen Verteidigungsstrategie.

Kontakt

unser 24 Stunden Notruf

In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.