Drogenstafrecht - H2 Rechtsanwälte - Strafverteidiger München

Polizeiliche Verkehrskontrolle
Strafverteidiger München

Richtiges Verhalten ist eintscheiden.

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle und was nicht ?

  • Die Polizei ist berechtigt, Angaben zu Ihrer Person zu erhalten.
  • Die Polizei darf Ihren Führerschein und Ihren Fahrzeugschein kontrollieren.
  • Die Beamten dürfen Ihr Auto auf seine Verkehrssicherheit hin untersuchen und beispielsweise Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Gültigkeit der TÜV-Plakette Vorhandensein von Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck prüfen. (Für die Durchsuchung des Wageninneren bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Liegen Verbandskasten und Warndreieck im Kofferraum, dürfen die Beamten lediglich einen kurzen Blick darauf werfen).
  • Besteht ein konkreter, begründeter Verdacht auf den Konsum von Drogen – was einem Verdacht auf eine Straftat entspricht – ist es den Beamten nach § 81a StPO erlaubt, Sie ins Krankenhaus zu bringen oder Sie für die Abgabe einer Blutprobe auf die Dienststelle mitzunehmen.
  • Ohne Durchsuchungsbeschluss darf die Polizei keine Durchsuchung des Inneren Ihres Autos durchführen.
  • Die Beamten dürfen nicht einfach Ihren Kofferraum öffnen – es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht für eine begangene Straftat.
  • Es ist den Beamten nicht erlaubt, Ihr Handy zu konfiszieren und zu untersuchen (Ausnahme: »Gefahr im Verzug«/ begründeter Verdacht auf Straftat).
  • Die Beamten dürfen Sie nicht zu einem Drogenschnelltest zwingen.
  • Die Polizei darf Sie nicht zu sogenannten »Torkeltests« (Laufen auf einer Linie, Berühren der Nase) oder zum Schauen in eine Taschenlampe zwingen.

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, wenn Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle unsere anwaltliche Beratung und Unterstützung brauchen. Unter der Telefonnummer für strafrechtliche Notfälle erreichen Sie unsere Rechtsanwälte an jedem Tag rund um die Uhr.

Noch einmal das Wichtigste:

Verweigerung sie freiwillige Tests.
Sie brauchen keine Begründung anzugeben.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung,
oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

  1. Bewahren Sie Ruhe
  2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
  4. Unterschreiben Sie nichts
  5. Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
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365 TAGE /24 STUNDEN
FÜR SIE ERREICHBAR!

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Polizeiliche Verkehrskontrolle

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.

Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.

Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:

  • Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
  • Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
  • Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?