Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung,
oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.
- Bewahren Sie Ruhe
- Schweigen Sie zum Tatvorwurf
- Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
- Unterschreiben Sie nichts
- Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.
Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.
Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:
- Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
- Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
- Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?