Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!
| 1. | Bewahren Sie Ruhe |
| 2. | Schweigen Sie zum Tatvorwurf |
| 3. | Kontaktieren Sie uns |
| 4. | Unterschreiben Sie nichts ! |
| 5. | Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen |
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
oder
Vorladung
zur Beschuldigtenvernehmung
Wenn Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie richtig reagieren. Sie werden in der Ladung aufgefordert, an einem bestimmten Termin zu erscheinen und zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Das bedeutet, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.
Unüberlegtes Handeln kann negative Folgen für Sie habe
Beachten Sie deshalb unbedingt folgende Grundsätze:
- Schalten Sie in jedem Fall sofort einen auf das Drogenstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger ein. Wir sind unter unserer Notfallnummer jederzeit erreichbar, rund um die Uhr.
- Stammt die Vorladung von der Polizei, sind Sie nicht verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen. Es besteht auch keine Pflicht, sich schriftlich oder mündlich zu äußern. Nehmen Sie trotzdem unbedingt Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns um alles Weitere.
- Kommt die Ladung von einem Gericht oder von der Staatsanwaltschaft, sind Sie verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen. Andernfalls kann Ihr Erscheinen durch eine Festnahme erzwungen werden.
Schalten Sie sofort einen Anwalt ein
Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!
Lassen Sie sich unter keinen Umständen auf eine Aussage bei der Polizei ein – auch dann nicht, wenn Ihnen die Beamten Strafmilderung anbieten oder andere Versprechungen machen. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und was die Ermittlungsbehörden alles gegen Sie in der Hand haben. Die Vernehmung bei der Polizei birgt das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten und damit wichtige Chancen für eine erfolgreiche Strafverteidigung verspielen. Die Vernehmungsmethoden der – hervorragend geschulten – Beamten können Sie nicht immer durchschauen, Sie tappen eventuell in eine Falle. Eine Aussage bringt Ihnen keinerlei Vorteile, kann aber erhebliche Nachteile mit sich bringen. Nehmen Sie Ihr Recht zu schweigen wahr – es wird niemals gegen Sie gewertet. Und: Eine Strafmilderung ist auch noch später, nach Akteneinsicht, möglich.
oder
Auch bei einer Vernehmung, zu der die Staatsanwaltschaft geladen hat, haben Sie als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Schweigen Sie vollständig zum Tatvorwurf, machen Sie lediglich Angaben zu Ihren Personalien (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift). Bedenken Sie: Alles, was Sie sagen, steht in Ihrer Ermittlungsakte und kann im Nachhinein so gut wie nie revidiert werden.
Überlassen Sie die Entkräftung des bestehenden Vorwurfs unbedingt einem versierten Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht. Er kann die Ermittlungsakte einsehen und Sie auf dieser Grundlage fachkundig dazu beraten, welche Optionen bezüglich Ihrer Verteidigung bestehen und welche Entscheidung in Ihrem Fall die beste für Sie ist. Je früher Sie uns mandatieren, desto besser: So haben wir als Ihr Strafverteidiger den größten Handlungsspielraum für Ihre optimale Verteidigung. Unser oberstes Ziel ist es, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Sie zu erreichen.
Ablauf
der Vernehmung
Zu Beginn der Vernehmung stellt der zuständige Beamte oder Staatsanwalt Ihre Personalien fest. Er belehrt Sie außerdem über Ihr Recht, die Aussage zu verweigern und einen Verteidiger zu konsultieren.
Danach erläutert die vernehmende Person in der Regel den Tatvorwurf, der gegen Sie im Raum steht. Sie erfahren dabei aber meist nur einen Ausschnitt der Ermittlungsergebnisse, nicht die vollständige Aktenlage.
Im nächsten Schritt fordert man Sie auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Machen Sie an dieser Stelle konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch – beachten Sie dabei auch die grundlegenden Verhaltensempfehlungen gegenüber der Polizei, denn jede Aussage wird protokolliert und fließt in die Ermittlungsakte ein.
Ein Protokoll hält den gesamten Ablauf der Vernehmung schriftlich fest. Lesen Sie dieses Protokoll vor einer Unterschrift genau durch oder lassen Sie sich dabei von Ihrem Anwalt beraten.
Folgen
bei Nichterscheinen
Erscheinen Sie nicht zu einer polizeilichen Vorladung, entstehen Ihnen daraus keine unmittelbaren rechtlichen Nachteile. Die Polizei kann Ihr Erscheinen nämlich nicht erzwingen, da für eine polizeiliche Ladung keine Erscheinenspflicht besteht.
Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sieht die Rechtslage anders aus. Bleiben Sie dieser Ladung unentschuldigt fern, kann die Behörde Ihr Erscheinen mit Zwangsmitteln durchsetzen.
Zu diesen Zwangsmitteln zählen etwa ein Ordnungsgeld oder die zwangsweise Vorführung durch die Polizei. In besonders gelagerten Fällen kommt sogar eine Festnahme und Untersuchungshaft in Betracht, um Ihr Erscheinen sicherzustellen.
Entschuldigen Sie ein Nichterscheinen daher immer frühzeitig und schriftlich, etwa wegen Krankheit oder eines Termins, der sich nicht verschieben lässt. Ihr Verteidiger kann für Sie zudem eine Verlegung des Termins oder eine schriftliche Stellungnahme anstelle des persönlichen Erscheinens beantragen.
Unsere Unterstützung bei
Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung
Die H2 Rechtsanwälte München begleiten Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten von dem Moment an, in dem eine Vorladung eingeht – denn wir prüfen sofort, ob eine Erscheinenspflicht besteht, bereiten den Jugendlichen und seine Familie sorgfältig auf den Termin vor und begleiten ihn persönlich zur polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung.
oder
Kontaktieren Sie uns deshalb sofort nach Erhalt einer Vorladung, denn als erfahrene Jugendstrafverteidiger der H2 Rechtsanwälte München stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz, langjähriger Erfahrung und echtem Einfühlungsvermögen zur Seite – damit aus einer Vorladung kein schwerwiegendes Strafverfahren wird.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeinen Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
- Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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Unser 24 Stunden Notruf
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