Fahrerlaubnis und BtM - H2 Rechtsanwälte - Strafverteidiger München

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung,
oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

  1. Bewahren Sie Ruhe
  2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
  4. Unterschreiben Sie nichts
  5. Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
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FÜR SIE ERREICHBAR!

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

BtMG und Führerschein – was kann H2 Rechtsanwälte München für Sie tun ?

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht, die insbesondere auf das Drogenstrafrecht spezialisiert sind, unternehmen in jedem Einzelfall alles, um Mandanten vor dem Verlust ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren. In bestimmten Fällen ist an den Führerschein schließlich sogar die Möglichkeit der Berufsausübung geknüpft.

H2 Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten sowohl gegenüber der Führerscheinstelle – in München, im gesamten Bundesland Bayern und bundesweit – als auch vor Gericht in einem BtM-Verfahren. Gegen einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis gehen wir beispielsweise vor, indem wir die Richtigkeit von Behördenbescheiden und Drogentests infrage stellen und damit eine Verurteilung nach Drogenstrafrecht verhinderen. Häufig gelingt es unseren Strafverteigern, mit kluger Argumentation vor Gericht zu erreichen, dass der Beschuldigte seinen Führerschein unter der Voraussetzung behalten darf, dass er drei Monate später einen Abstinenznachweis für diesen Zeitraum erbringt.

Aus welchen BtM-bezogenen Gründen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis auch immer droht bzw. bereits vollzogen wurde –¬ wenden Sie sich umgehend H2 rechtsanwälte München; gemeinsam mit dem Münchner Kanzleiteam aus spezialisierten Fachanwälten für Strafrecht setzen wir uns hochengagiert dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten dürfen bzw. schnellstmöglich wiedererlangen.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Fahrerlaubnis und BtM

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.

Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.

Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:

  • Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
  • Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
  • Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?