HANDELTREIBEN
mit BtM
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Handeltreiben mit BtM
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Was gilt juristisch als
»Handeltreiben mit Betäubungsmitteln«?
Im Betäubungsmittelgesetz findet sich keine eindeutige Antwort auf die Frage, was unter Handeltreiben exakt zu verstehen ist. Eine klare, präzise Definition existiert nicht. Doch Gerichte haben in ihren Urteilen verschiedene Kriterien für das Vorliegen des Tatbestands »Handeltreiben mit BtM« festgelegt.
In seinem Urteil 1 StR 433/00 vom 21. November 2000 erklärt der Bundesgerichtshof: »Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist unerlaubtes Handeltreiben jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen und zu fördern, selbst wenn es sich um eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit handelt.«
Das entspricht einer enorm weiten Auslegung des Begriffs Handeltreiben. Demnach liegt Handeltreiben bereits dann vor, wenn Beschuldigte lediglich vorbereitend tätig werden oder Nebentätigkeiten jenseits des klassischen Dealens ausführen. Dazu gehören beispielweise: die Suche nach einem Lieferanten, Recherchetätigkeiten zu Kaufpreisen, Verhandlungen zu beabsichtigen Ankäufen oder Verkäufen, die Weitervermittlung von BtM an einen Bekannten oder Geldübergaben als Unterstützung/Gefallen für andere Personen.
Es ist also vollkommen unerheblich, ob ein Beschuldigter tatsächlich mit BtM gehandelt und ob er tatsächlich Gewinne erziel hat – es handelt sich nicht um ein Erfolgsdelikt, sondern um ein Unternehmensdelikt. Allein der Versuch bzw. die Absicht des Handeltreibens reichen für eine Anklage und die Strafbarkeit aus.
Welche Strafen drohen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?
Strafen für den Handel mit »normalen Mengen« (§ 29 BtMG)
Strafen für den Handel mit »nicht geringen Mengen« (§ 29a BtMG)
Strafen bei gewerbsmäßigem Handel (§§ 29, 30 BtMG)
- Bei gewerbsmäßigem Handel liegt das Mindeststrafmaß bei einem Jahr Freiheitsstrafe – und zwar auch unterhalb der nicht geringen Menge (§ 29 BtMG).
- Erfolgt die gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln von einer über 21-jährigen Person an unter 18-jährige Personen, droht sogar eine Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren (§ 30 BtMG).
Strafen bei Abgabe von BtM an Minderjährige (§§ 29a, 30, 30a BtMG)
- Verkauft eine über 21-jährige Person Betäubungsmittel gewinnbringend an unter 18-Jährige (Minderjährige), droht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren; die Menge ist in diesem Fall irrelevant (§ 29a BtMG).
- Handelt es sich darüber hinaus um eine gewerbsmäßige Abgabe, liegt das Strafmaß höher: bei mindestens 2 Jahren und maximal 15 Jahren Freiheitsstrafe (§ 30 BtMG).
- Noch härtere Strafen drohen, wenn eine über 21-jährige Person eine minderjährige Person bestimmt, unerlaubten Handel mit BtM zu betreiben – die Mindestfreiheitsstrafe beträgt hier 5 Jahre (§ 30a BtMG).
Strafe für die Verursachung des leichtfertigen Tods eines Menschen durch BtM (§ 30 BtMG)
Wurde infolge des Verkaufs, der Abgabe oder Verabreichung von Drogen leichtfertig der Tod eines Menschen verursacht, drohen dem Verursacher mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe.
Strafen bei bandenmäßigem Handeltreiben (§ 30) und Mitführung von Waffen (§ 30a BtMG)
Was kann H2 Rechtsanwälte beim Vorwurf »Handeltreiben mit BtM« für Sie tun?
Bestmögliche Verteidigungsstrategie im Sinne unserer Mandanten.
Hier sind gute Argumente entscheidend.
Dazu zählen exemplarisch:- Handeltreiben setzt Eigennützigkeit voraus, also eine Gewinnerzielungsabsicht. Verschafft ein Beschuldigter einem Freund Drogen zum Einkaufspreis, dann will er keinen Gewinn erzielen. Damit ist der Straftatbestand des Handeltreibens hier nicht erfüllt.
- Im Falle des Verkaufs von BtM an Minderjährige ist der Vorsatz infrage zu stellen.
- Eine »Strafe zur Bewährung« kann es nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geben. Bei einer Verurteilung auf Grundlage des § 30 a BtMG (mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe) ist eine Bewährung also eigentlich nicht möglich. Hier dringt RA Heindl verbissen auf die Durchsetzung eines minder schweren Falls [Link zu Strafmildernde Möglichkeiten], um für seinen Mandanten im besten Fall eine Strafe unter 2 Jahren auf Bewährung zu erwirken.
Grundlegender Tipp beim Vorwurf des Handeltreibens von BtM
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Machen Sie keine Aussage zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht gesprochen haben. Andernfalls ist das Risiko, sich selbst zu belasten, groß.
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