Drogenstafrecht - H2 Rechtsanwälte - Strafverteidiger München

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oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

  1. Bewahren Sie Ruhe
  2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
  4. Unterschreiben Sie nichts
  5. Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
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Maßregeln der Besserung und Sicherung in BtMG-Verfahren

Wie agiert H2 Rechtsanwälte im Sinne Ihrer Mandanten ?

In zahlreichen BtM-Fällen, die H2 Rechtsanwälte München als Strafverteidiger für Drogenstrafrecht übernimmt, droht zusätzlich zum eigentlichen Strafmaß die Maßregel der Besserung und Sicherung »Entziehung der Fahrerlaubnis«. Als Spezialist für das Betäubungsmittelgesetz nutzen unsere Fachanwälte jede rechtliche Chance, um vor Gericht dafür zu sorgen, dass ihre Mandanten den Führerschein behalten dürfen.

Was freiheitsentziehende Maßregeln betrifft, ist H2 Rechtsanwälte in Gerichtsverhandlungen zu BtM-Delikten vor allem mit den Themen drohende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und drohende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik konfrontiert. In der Regel besteht das Verteidigungsziel von unseren Strafverteidigern in diesen Fällen darin, »Therapie statt Strafe« nach § 35 BtMG zu erwirken, so dass sein jeweiliger Mandant in Freiheit bleiben kann. Hier gilt es unter anderem, das Gericht davon zu überzeugen, dass von seinem Mandanten keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgeht. Mitunter ist eine entsprechende Nachweiserbringung sehr aufwendig, doch als versierte und langjährig erfahrene Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht und allgemeinen Strafrecht wissen wirl, was genau zu tun ist. Für jeden Einzelfall entwickeln unsere Rechtsanwälte die erfolgversprechendste Strafverteidigungsstrategie – in enger Zusammenarbeit mit dem hochspezialisierten Anwaltsteam der H2 Rechtsanwälte.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Maßregeln der Besserung & Sicherung

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.

Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.

Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:

  • Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
  • Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
  • Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?