Therapie statt Strafe - H2 Rechtsanwälte - Strafrecht München

Therapie statt Strafe § 35 BtMG
Strafverteidiger München

Ihre Spezialisten im Drogenstrafrecht
Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung,
oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

  1. Bewahren Sie Ruhe
  2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht
  4. Unterschreiben Sie nichts
  5. Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
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FÜR SIE ERREICHBAR!

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

Wie setzt sich H2 Rechtsanwälte für die Zurückstellung der Strafvollstreckung ein?

Eins vorweg: Als erfahrene und erstklassige Strafverteidiger im Drogenstrafrecht streben wir vorrangig immer die Abwendung eines Strafverfahrens an. Der Antrag »Therapie statt Strafe« kann auch schon vor Erhebung einer öffentlichen Klage gestellt werden. H2 rechtsanwälte setzt alles daran, mit einem solchen Antrag erfolgreich zu sein. Zudem klären wir frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft, ob eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.

Sollte sich eine Anklage nicht vermeiden lassen und ein Verfahren eröffnet werden, ist das nächste Verteidigungsziel unserer Strafverteidiger die Strafaussetzung zur Bewährung. Da es für diesen Verfahrensausgang keine hundertprozentige Garantie gibt, lassen wir alle Feststellungen, die für das Thema »Therapie statt Strafe« relevant sind, von Anfang an in das Hauptverfahren einfließen – so sorgt er dafür, dass in den Urteilsgründen explizit erwähnt wird, dass die Tat aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist. Dieser im Urteil fixierte Hinweis erleichtert die potenzielle Durchsetzung der Strafzurückstellung im Vollstreckungsverfahren.

Mitunter müssen unsere Strafverteidiger vor Gericht großes taktisches Geschick zeigen und aufwendige Überzeugungsarbeit leisten, um den unmittelbareren Zusammenhang zwischen Straftat und existierender BtM-Abhängigkeit seines Mandanten nachzuweisen. In diesen Fällen greift H2 Rechtsanwälte sowohl auf ihre fundierten Kenntnisse im Betäubungsmittelstrafrecht zurück als auch auf die vielfältigen Verhandlungserfahrungen im Drogenstrafrecht. Unterstützt durch das hochqualifizierte, auf das BtMG spezialisierte Anwaltsteam der Strafrechtskanzlei in München.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Therapie statt Strafe § 35 BtMG

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.

Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.

Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie:

  • Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht?
  • Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern?
  • Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?