Unerlaubte Einfuhr
von BtM
Ihre spezialisierten Strafverteidiger für Drogenstrafrecht
Strafverteidigung bei Drogendelikten
Unerlaubte Einfuhr von BtM
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Was bedeutet »Einfuhr von Betäubungsmitteln« nach dem BtMG?
Welche Strafen drohen bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln?
Auch beim Delikt des unerlaubten grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs ist die Menge des Betäubungsmittels entscheidend. Die mengenbezogenen Grenzwerte von BtM, die auf dem jeweiligen Wirkstoffgehalt basieren, hat der Bundesgerichtshof festgelegt.
Liegt die Einfuhr einer geringen Menge zum Eigenverbrauch vor, können die zuständigen Behörden von einer Strafverfolgung absehen. Für Cannabisprodukte beispielsweise gilt in München und ganz Bayern ein Bruttogewicht von 51-60 Gramm als geringe Menge.
Bei unerlaubter Einfuhr einer nicht geringen Menge von BtM wird die Tat der Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Verbrechen qualifiziert – Richter müssen in diesem Fall gemäß § 30 BtMG eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren aussprechen.
Dieses Strafmaß erhöht sich laut Betäubungsmittelgesetz auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Angeklagte als Mitglied einer Bande handelte oder eine Schusswaffe mit sich führte.
Unerlaubte Einfuhr von BtM – Was kann H2 Rechtsanwälte für Sie tun?
Die Strafe unserer Mandanten so gering wie irgend möglich zu halten.
Bei Delikten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gibt es, wie bei anderen BtM-Vorwürfen auch, zahlreiche Aspekte innerhalb der Strafverteidigung zu beachten. Ohne eine ausgezeichnete anwaltliche Unterstützung durch einen versierten und spezialisierten Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht kommen auf Beschuldigte sehr schnell drastische Strafen zu. Unsere langjährig erfahrenen Münchner Fachanwälte für Drogenstrafrecht, die als Strafverteidiger in München, Bayern und bundesweit sehr erfolgreich tätig sind, können beim Straftatbestand »Einfuhr von Betäubungsmitteln« an vielen Punkten ansetzen und in jedem Einzelfall die bestmögliche Verteidigungsstrategie für ihre Mandanten entwickeln.
Bei Einfuhr einer »geringen Menge« zielt der Einsatz der Rechtsanwälte auf die Einstellung des Verfahrens.
Handelt es sich um den Vorwurf der Einfuhr einer nicht geringen Menge, kämpfen unsere Strafverteidiger, unterstützt von dem gesamten Münchner Kanzleiteam aus BtMG-spezialisierten Anwälten, um eine geminderte Strafe für ihre Mandanten. Wir prüfen alles, was sich positiv auf das Strafmaß auswirken kann.
Relevante Fragen können beispielsweise sein:
Hatte der Angeklagte überhaupt Kenntnis davon, dass er eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln transportierte?
Erfolgte die Einfuhr illegaler Drogen unwissentlich, weil eine andere Person BtM im Koffer oder im Auto des Angeklagten versteckt hat?
In solchen Fällen konzentrieren sich unsere Strafverteidiger in ihrer Verteidigung darauf, falsche Beschuldigungen überzeugend zu entkräften.
Grundlegender Tipp beim Vorwurf »Unerlaubte Einfuhr von BtM«
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Machen Sie keine Aussage zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht gesprochen haben. Andernfalls ist das Risiko, sich selbst zu belasten, groß.
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