Unerlaubte Einfuhr von BtM
Strafverteidiger München
Ihre spezialisierten Strafverteidiger für Drogenstrafrecht
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Auch beim Delikt des unerlaubten grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs ist die Menge des Betäubungsmittels entscheidend. Die mengenbezogenen Grenzwerte von BtM, die auf dem jeweiligen Wirkstoffgehalt basieren, hat der Bundesgerichtshof festgelegt.
Liegt die Einfuhr einer geringen Menge zum Eigenverbrauch vor, können die zuständigen Behörden von einer Strafverfolgung absehen. Für Cannabisprodukte beispielsweise gilt in München und ganz Bayern ein Bruttogewicht von 51-60 Gramm als geringe Menge.
Bei unerlaubter Einfuhr einer nicht geringen Menge von BtM wird die Tat der Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Verbrechen qualifiziert – Richter müssen in diesem Fall gemäß § 30 BtMG eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren aussprechen.
Dieses Strafmaß erhöht sich laut Betäubungsmittelgesetz auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Angeklagte als Mitglied einer Bande handelte oder eine Schusswaffe mit sich führte.
Der wichtigste Tipp im Strafrecht – Unerlaubte Einfuhr von BtM
Der wichtigste Tipp: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert.
Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.
Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: