Erste Hilfe
Ermittlungsmaßnahmen
Die Behörden messen Delikten im Sexualstrafrecht eine große Bedeutung zu, entsprechend greifen sie oft konsequent zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen. Auch tiefgreifende Eingriffe wie Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen führen sie häufig rasch durch. Die Strafanzeige eines angeblichen Opfers kann dafür genügen.
Als Beschuldigter sollten Sie kühlen Kopf bewahren und sofort unsere Kanzlei kontaktieren. Tätigen Sie keine überstürzten Aussagen, sprechen Sie sich mit mir ab! Zudem sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie zum Beispiel keine Folge leisten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung kann ich rechtlich vorgehen.
Durchsuchen Beamte Ihre Wohnung und haben dafür einen Durchsuchungsbeschluss, können Sie diese Maßnahmen nicht verhindern. Liegen keine ausreichenden Voraussetzungen voraus, kann ich im Anschluss Widerspruch einlegen.
Durchsuchungen gehören im Sexualstrafrecht zu einem verbreiteten Mittel. Bei einer Vergewaltigung will die Polizei beispielsweise Kleidungsstücke und andere Beweismittel sicherstellen, bei dem Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften konzentriert sie sich auf Datenträger.
Bei vielen Tatvorwürfen im Sexualstrafrecht wird Untersuchungshaft angeordnet, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Die Verhängung von Untersuchungshaft unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben, die in Fällen dieser Art von den Ermittlungsbehörden und Gerichten häufig nicht beachtet werden. Eine fundierte rechtliche Unterstützung kann in solchen Situationen entscheidend sein, um die Haftüberprüfung anzustoßen und eine zeitnahe Entlassung zu erreichen.