Erste Hilfe bei
Ermittlungsmaßnahmen

Welche Ermittlungsmaßnahmen müssen Sie im Sexualstrafrecht befürchten?
Welche Ermittlungsmaßnahmen müssen Sie im Sexualstrafrecht befürchten?

Erste Hilfe bei

Ermittlungsmaßnahmen

Die Behörden messen Delikten im Sexualstrafrecht eine große Bedeutung zu, entsprechend greifen sie oft konsequent zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen. Auch tiefgreifende Eingriffe wie Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen führen sie häufig rasch durch. Die Strafanzeige eines angeblichen Opfers kann dafür genügen.

Als Beschuldigter sollten Sie kühlen Kopf bewahren und sofort unsere Kanzlei kontaktieren. Tätigen Sie keine überstürzten Aussagen, sprechen Sie sich mit mir ab! Zudem sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie zum Beispiel keine Folge leisten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung kann ich rechtlich vorgehen.

Durchsuchen Beamte Ihre Wohnung und haben dafür einen Durchsuchungsbeschluss, können Sie diese Maßnahmen nicht verhindern. Liegen keine ausreichenden Voraussetzungen voraus, kann ich im Anschluss Widerspruch einlegen.

Durchsuchungen gehören im Sexualstrafrecht zu einem verbreiteten Mittel. Bei einer Vergewaltigung will die Polizei beispielsweise Kleidungsstücke und andere Beweismittel sicherstellen, bei dem Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften konzentriert sie sich auf Datenträger.

Bei vielen Tatvorwürfen im Sexualstrafrecht kommen Beschuldigte in Untersuchungshaft, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Die Verhängung der Untersuchungshaft ist an strenge Regeln gebunden, welche die Behörden und die Justiz bei solchen Delikten oftmals missachten. Auch hier kann ich wertvolle Hilfe leisten und eine zeitnahe Aufhebung der Haft erreichen.

Sobald ich von den Ermittlungen gegen Sie Kenntnis erlange, beantrage ich Akteneinsicht. Auf dieser Basis lässt sich eine erfolgversprechende Strategie konzipieren. Ich stehe Ihnen zudem bei allen Fragen rundum die unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Erste Hilfe im Sexualstrafrecht

Hier können wir Ihnen helfen!

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Kontakt

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In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.