H2 Rechtsanwälte München

Festnahme und Untersuchungshaft
Strafverteidiger München

Strafverteidiger München | Fachanwalt Strafrecht München | H2 Rechtsanwälte München

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!

1. Bewahren Sie Ruhe
2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
3. Kontaktieren Sie uns
4. Unterschreiben Sie nichts !
5. Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen
H2 Rechtsanwälte | Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf | 0160 96 86 40 11

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

oder

So sollten Sie reagieren

Aussage verweigern
Rechtsanwalt kontaktieren

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie einen Haftbefehl beantragt und genehmigt bekommt, kann die Polizei Sie jederzeit festnehmen. Gewöhnlich tauchen Polizeibeamte zu diesem Zeitpunkt zeitnah an Ihrer Adresse, an Ihrem Arbeitsplatz oder anderswo auf.

Für die Betroffenen bedeutet eine Festnahme und die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt eine Ausnahmesituation. Sie werden unvermittelt aus ihrem Alltag gerissen. Damit gehen zahlreiche Probleme einher, das betrifft private und berufliche Verpflichtungen. Erschwerend kommen die strengen Haftbedingungen hinzu, die strikter als bei einer Freiheitsstrafe sind. So sind die Besuchs- und Kommunikationsrechte eingeschränkt. Bewahren Sie trotz dieser unangenehmen Lage die Ruhe! Vermeiden Sie insbesondere sämtliche Einlassungen zum Sachverhalt. Oftmals lassen sich Verhaftete aufgrund dieser extremen Umstände zu Aussagen hinreißen. Nutzen Sie lieber das Ihnen zustehende Telefongespräch und kontaktieren Sie sofort unsere Kanzlei!

Bei einem Haftbefehl muss neben einem dringenden Tatverdacht ein Haftgrund vorliegen. Das können zum Beispiel Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. Der Gesetzgeber hat für die Untersuchungshaft hohe Hürden festgelegt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieses Instrument massenhaft angewandt wird. Beschuldigen die Behörden Sie zum Beispiel einer schweren Sexualstraftat, hat sich die Verhängung der Untersuchungshaft mittlerweile als Standard eingebürgert.

Ein Rechtsanwalt kann aber erfolgreich gegen die Untersuchungshaft vorgehen. Dafür eignen sich die Mittel Haftprüfung und Haftbeschwerde. Mit ihnen lässt sich die Untersuchungshaft, die im schlimmsten Fall bis zum Ende der Hauptverhandlung dauern kann, deutlich verkürzen.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht.

Festnahme
und Untersuchungshaft

Der wichtigste Tipp gilt im Sexualstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar.

Unsere Fachanwälte für Sexualstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie.

Warum Schweigen
in dieser Situation das Klügste ist

Viele Beschuldigte glauben, dass sie durch eine offene und kooperative Aussage gegenüber der Polizei ihre Situation verbessern können – jedoch ist das Gegenteil häufig der Fall, denn selbst wahrheitsgemäße Aussagen können aus dem Kontext gerissen und belastend interpretiert werden.

Das Schweigerecht ist deshalb kein Zeichen von Schuld, sondern ein fundamentales Recht, das Beschuldigte konsequent wahrnehmen sollten – denn wer schweigt, gibt der Verteidigung die Möglichkeit, die Strategie sorgfältig und ohne unnötige Angriffsflächen zu entwickeln.

Was nach einer Festnahme
sofort zu tun ist

Unmittelbar nach einer Festnahme kommt es auf wenige, aber entscheidende Handlungen an – denn wer in dieser Situation besonnen reagiert, schützt sich vor Fehlern, die später kaum noch korrigiert werden können.

Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben zur Sache und nutzen Sie Ihr Recht auf ein Telefonat, um unverzüglich H2 Rechtsanwälte zu kontaktieren – denn je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto wirkungsvoller kann er für Sie eingreifen.

Vertrauliche Kommunikation
mit dem Verteidiger in der U-Haft

Auch in der Untersuchungshaft bleibt die Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger uneingeschränkt vertraulich – denn Gespräche und Schriftverkehr mit dem Anwalt dürfen von den Ermittlungsbehörden weder überwacht noch mitgehört werden.

Dieses Recht sollten Inhaftierte deshalb konsequent nutzen, um gemeinsam mit ihrem Verteidiger die Verteidigungsstrategie zu entwickeln und alle relevanten Informationen zu teilen – denn eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Strafverteidiger ist die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.

Haftprüfung und Haftbeschwerde
die wichtigsten Rechtsmittel gegen U-Haft

Die Haftprüfung und die Haftbeschwerde sind die zentralen Rechtsmittel, mit denen ein Strafverteidiger gegen eine Untersuchungshaft vorgeht – denn durch die Haftprüfung überprüft das zuständige Gericht, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen, während die Haftbeschwerde ein Gericht höherer Instanz mit der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls befasst.

Beide Rechtsmittel können mehrfach eingesetzt werden, weshalb ein erfahrener Strafverteidiger durch konsequentes und strategisch ausgerichtetes Vorgehen erheblichen Druck auf die Ermittlungsbehörden ausüben und die Dauer der Untersuchungshaft auf das gesetzlich zulässige Minimum begrenzen kann.

Haftverschonung
als Alternative zur Untersuchungshaft

Auch wenn ein Haftbefehl erlassen wurde, ist die tatsächliche Vollziehung der Untersuchungshaft keine Zwangsläufigkeit – denn das Gericht kann den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzen, sodass der Beschuldigte auf freiem Fuß bleibt, solange er die richterlichen Auflagen einhält.

Typische Auflagen sind dabei die Abgabe des Reisepasses, regelmäßige Meldepflichten bei der Polizei oder ein Kontaktverbot zu Mitbeschuldigten – welche Auflagen im konkreten Fall geeignet sind, erarbeiten wir deshalb gemeinsam mit Ihnen und setzen sie überzeugend gegenüber dem Haftrichter durch.

Unsere Unterstützung bei
Festnahme und Untersuchungshaft

Die H2 Rechtsanwälte München stehen Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung – denn im Falle einer Festnahme oder einer drohenden Verhaftung ist schnelles Handeln entscheidend, weshalb Sie uns über unsere Notrufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen können.

oder

Wir prüfen umgehend die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, stellen bei Bedarf sofort einen Haftprüfungsantrag oder eine Haftbeschwerde und setzen uns mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dafür ein, Ihre Freiheit so schnell wie möglich wiederzuerlangen – denn jeder Tag in Untersuchungshaft ist ein Tag zu viel.

Hier können wir Ihnen helfen!

Erste Hilfe

Untersuchungshaft

Nachdem die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt hat, kann die Polizei Sie jederzeit festnehmen. Gewöhnlich tauchen Polizeibeamte an Ihrer Adresse, oder an Ihrem Arbeitsplatz auf.

Befürchten Sie Verhaftung?

Für die Betroffenen bedeutet eine Festnahme und die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt eine Ausnahmesituation. Sie werden unvermittelt aus ihrem Alltag gerissen.

Polizei Knigge

Oft können Sie eine Konfrontation mit der Polizei nicht planen. Wir möchten Sie davor schützen, leichtfertig zu agieren und sich ungewollt selbst zu belasten.

Ermittlungsmaßnahmen

Die Behörden messen Delikten im Sexualstrafrecht eine große Bedeutung zu, entsprechend greifen sie oft zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen.

Hausdurchsuchung

Bei Sexualdelikten jedweder Art müssen Sie mit einer Hausdurchsuchung sowie mit der Beschlagnahmung einzelner Vermögensgegenstände rechnen.

Polizeiliche Vorladung

Reagieren Sie nicht ohne Anwalt auf eine polizeiliche Vorladung.

Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München

Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.

Warum uns Mandanten
so gut bewerten

Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:

  • Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
  • Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
  • Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
  • Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.

Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen

Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.

Hier können wir Ihnen helfen

Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.

Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

Strafverteidiger München | Fachanwalt Strafrecht München | H2 Rechtsanwälte München

+49 (0) 89 200 020 750
info@h2-rechtsanwaelte.de
+49 (0) 89 200 020 759
Odeonsplatz 2 | 80539 München

So finden Sie uns

Unser 24 Stunden Notruf

In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

oder