Untersuchungshaft

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!
| 1. | Bewahren Sie Ruhe |
| 2. | Schweigen Sie zum Tatvorwurf |
| 3. | Kontaktieren Sie uns |
| 4. | Unterschreiben Sie nichts ! |
| 5. | Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen |
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
oder
Bestimmungen und
Handlungsmöglichkeiten
Bei einer Untersuchungshaft in einem Jugendstrafverfahren müssen wie im Erwachsenenstrafrecht Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss ein dringender Tatverdacht vorliegen, zweitens bedarf es eines Haftgrunds. Als Haftgrund nennen die Strafverfolgungsbehörden meist Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Ein weiterer Haftgrund stellt die Wiederholungsgefahr dar. Eine Besonderheit im Jugendstrafrecht ist, dass der Gesetzgeber besonders strikte Voraussetzungen anlegt. Er betrachtet die Untersuchungshaft als schwerwiegenden Eingriff für Heranwachsende, weswegen er diese Maßnahme nur in Ausnahmefällen vorsieht.
Die Regelungen im
Jugendstrafrecht
Diese Einschränkungen finden sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im § 72 hält das Gesetz für das Jugendstrafrecht fest, dass die Verhältnismäßigkeit angesichts der erheblichen Belastungen für Jugendliche gründlich zu berücksichtigen ist. Vorrang haben die Unterbringung in einem Heim und ähnliche Maßnahmen. Das ist ein wichtiger Ansatzpunkt für unsere Kanzlei, um Betroffenen zu helfen: Unsere Anwälte prüfen den Haftbefehl, welcher die Gründe beinhalten muss, warum Alternativen nicht infrage kommen. Zugleich müssen sich die Staatsanwaltschaft sowie der zuständige Richter mit der Verhältnismäßigkeit auseinandersetzen. Entspricht dies nicht den Vorschriften beziehungsweise dem Sachverhalt, können wir erfolgreich gegen den Haftbefehl im Jugendstrafverfahren vorgehen.
Eine zusätzliche Begrenzung verdient für alle Beschuldigten Beachtung, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Bei dieser Gruppe gelten im Jugendstrafrecht verschärfte Voraussetzungen. Eine Verhängung der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr erlaubt der Gesetzgeber ausschließlich, wenn sich ein Jugendlicher dem Verfahren bereits entzogen beziehungsweise entsprechende Vorbereitung durchgeführt hat oder über keinen festen Wohnungssitz verfügt.
Der wichtigste Tipp im Strafrecht
Aussage verweigern
Rechtsanwalt kontaktieren
oder
Der wichtigste Tipp gilt im Jugendstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?
Bei Vollzug des Haftbefehls:
Überlegt handeln
Wenden die Behörden im Jugendstrafverfahren das Mittel der Untersuchungshaft an, ist das für die Betroffenen ein Schock. Es ist ein tiefer Einschnitt in ihr Leben, der einschüchtert. Viele begehen den Fehler, sich anschließend ohne anwaltliche Betreuung zu Aussagen hinreißen zu lassen. Diese können sich im Jugendstrafverfahren als fatal erweisen. Stattdessen sollten Jugendliche die Aussage verweigern und unsere Kanzlei kontaktieren. Wir klären die aktuelle Situation in Gesprächen mit dem Verhafteten, studieren die Ermittlungsakte und prüfen eingehend den Haftbefehl.
Alternativen zur Untersuchungshaft
im Jugendstrafrecht
Da das JGG die Untersuchungshaft als letztes Mittel betrachtet, stehen im Jugendstrafrecht zahlreiche Alternativen zur Verfügung – denn die Unterbringung in einem Erziehungsheim, intensive Betreuung durch den Jugendgerichtshilfe oder elektronische Aufenthaltsüberwachung können als mildere Mittel an die Stelle der Untersuchungshaft treten.
Wir setzen uns deshalb in jedem Einzelfall gezielt dafür ein, dass das Gericht diese Alternativen ernsthaft prüft und bevorzugt, denn eine Inhaftierung von Jugendlichen sollte stets das allerletzte Mittel sein – nicht das erste.
Haftprüfung und Haftbeschwerde
im Jugendstrafverfahren
Auch im Jugendstrafrecht stehen die Rechtsmittel der Haftprüfung und der Haftbeschwerde zur Verfügung, weshalb wir diese gezielt einsetzen, um eine bestehende Untersuchungshaft schnellstmöglich zu beenden – denn durch die Haftprüfung überprüft das zuständige Gericht, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen, während die Haftbeschwerde ein Gericht höherer Instanz mit der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls befasst.
Beide Rechtsmittel können mehrfach eingesetzt werden, weshalb ein erfahrener Jugendstrafverteidiger durch konsequentes und strategisch ausgerichtetes Vorgehen erheblichen Druck auf die Ermittlungsbehörden ausüben und die Dauer der Untersuchungshaft auf das gesetzlich zulässige Minimum begrenzen kann.
Kommunikation mit dem Verteidiger
in der Untersuchungshaft
Auch in der Untersuchungshaft bleibt die Kommunikation zwischen dem Jugendlichen und seinem Verteidiger uneingeschränkt vertraulich – denn Gespräche und Schriftverkehr mit dem Anwalt dürfen von den Ermittlungsbehörden weder überwacht noch mitgehört werden, weshalb dieses Recht konsequent genutzt werden sollte.
Gerade bei Jugendlichen ist dabei eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit dem Strafverteidiger besonders wichtig, denn nur wer die genauen Umstände des Falles kennt, kann eine effektive und auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln.
Unsere Unterstützung bei Untersuchungshaft
im Jugendstrafrecht
Die H2 Rechtsanwälte München stehen Jugendlichen und ihren Familien rund um die Uhr zur Verfügung – denn im Falle einer Verhaftung ist schnelles Handeln entscheidend, weshalb Sie uns über unsere Notrufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen können.
oder
Wir prüfen umgehend die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, besuchen den Jugendlichen unverzüglich in der Untersuchungshaft und setzen uns mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dafür ein, seine Freiheit so schnell wie möglich wiederzuerlangen – denn jeder Tag in Untersuchungshaft ist für einen jungen Menschen ein Tag zu viel.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
- Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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Unser 24 Stunden Notruf
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