VORLADUNG
Jugendstrafrecht
München

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Vorladung …
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Vorladung …

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Vorladung:

Jugendstrafrecht – Vorladung

1. Die polizeiliche Vorladung

Bei einer polizeilichen Vorladung sollte ein Jugendlicher bei der Polizei erscheinen, um den Tatvorwurf zu erfahren. Einer polizeilichen Vorladung muss aber nicht zwingend Folge geleistet werden. Die Polizei besitzt hierzu keine Zwangsmittel.

Schon zu diesem Zeitpunkt ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht hinzuziehen, der den Vorgeladenen begleitet. Ebenso haben die Erziehungsberechtigten das Recht dort zu erscheinen.

Ist der Jugendliche bei der Polizei erschienen, muss er gemäß §§ 163 a IV, 136 StPO über die Straftat belehrt werden, die ihm vorgeworfen wird. Dies muss in einer altersangemessener Weise geschehen. Im Anschluss kann der Jugendliche selbst oder nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt entscheiden, ob er etwas zu der Sache sagen möchte. Wenn der Jugendliche zu dem Tatvorwurf schweigt, darf ihm das nicht als Schuldeingeständnis vorgeworfen werden.

Hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und es besteht weiterhin ein Tatverdacht, wird das Jugendstrafverfahren mit der gerichtlichen Vorladung fortgesetzt.

2. Gerichtliche Vorladung

Das Jugendstrafrecht betrifft Jugendliche zwischen 14-17 Jahren. Ältere Jugendliche (18 – 22 Jahre) gelten als Heranwachsende und können nach dem Jugendstrafrecht oder dem Allgemeinen Strafrecht behandelt werden.

Zu einer Gerichtsverhandlung bzw. einer Vorladung zur richterlichen Vernehmung, in der persönliches Erscheinen angeordnet wird, muss ein Jugendlicher erscheinen. Anderenfalls droht ihm die polizeiliche Vorführung. Weiterhin sind seine Erziehungsberechtigten zu informieren, da diese das Recht haben, der Verhandlung im Jugendstrafverfahren beizuwohnen. Spätestens hier sollte ein Anwalt von den Erziehungsberechtigten hinzugezogen werden. Anderenfalls muss dem Jugendlichen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

In einer Gerichtsverhandlung im Jugendstrafverfahren kann der Jugendliche Aussagen zu Sache machen. Ihm steht aber ein Aussageverweigerungsrecht zu, ebenso wie die Möglichkeit Beweisanträge zu stellen.

Vom Grundsatz her ist das Jugendstrafrecht nicht auf Strafe ausgerichtet, sondern auf Erziehung und vor allem auf Prävention weiterer Vergehen. Um dies zu gewährleisten, stehen den Richtern im Jugendstrafverfahren nach der Verurteilung drei Möglichkeiten zur Verfügung: Erziehungsmaßregelungen, Zuchtmittel und die Jugendstrafe.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Der wichtigste Tipp im Strafrecht.

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp gilt im Jugendstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort H2 Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

Kontakt

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In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.