Polizeiliche Vorladung

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!
| 1. | Bewahren Sie Ruhe |
| 2. | Schweigen Sie zum Tatvorwurf |
| 3. | Kontaktieren Sie uns |
| 4. | Unterschreiben Sie nichts ! |
| 5. | Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen |
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
oder
Wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, versendet sie meist zeitnah eine polizeiliche Vorladung – an dem im Brief genannten Termin wollen Beamte den Beschuldigten vernehmen, jedoch besteht keine Pflicht, einer solchen Vorladung Folge zu leisten.
Viele Empfänger begehen dennoch den Fehler, zur Vernehmung zu erscheinen und ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage zu tätigen – denn vielfach führen diese Aussagen zu einem irreparablen Schaden im späteren Prozess.
Polizeiliche Vorladung
warum Sie nicht ohne Anwalt reagieren sollten
Eine polizeiliche Vorladung ist kein harmloses Schreiben, denn sie signalisiert, dass die Ermittlungsbehörden bereits aktiv gegen Sie ermitteln und gezielt Informationen von Ihnen einholen wollen – weshalb das richtige Verhalten in dieser Situation entscheidend für den weiteren Verlauf des gesamten Strafverfahrens ist.
Wer diesen Moment unterschätzt und ohne anwaltliche Begleitung zur Vernehmung erscheint, riskiert deshalb, durch unbedachte Aussagen Beweismittel gegen sich selbst zu schaffen, die sich später im Verfahren kaum noch entkräften lassen.
Was Sie nach Erhalt
einer polizeilichen Vorladung tun sollten
Wir raten Ihnen, den Vorladungstermin nicht wahrzunehmen – denn das Ignorieren einer polizeilichen Vorladung geht für Sie mit keinerlei rechtlichen Nachteilen einher, da die Polizei bei einer polizeilichen Vorladung keine Zwangsmittel besitzt.
Sie sollten das Schreiben jedoch nicht einfach ignorieren, denn ein Ermittlungsverfahren bedeutet in der Regel, dass Sie sich mit weiteren Aktionen der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft konfrontiert sehen werden – kontaktieren Sie deshalb sofort nach Erhalt der Vorladung unsere Kanzlei.
oder
Wir beantragen daraufhin Akteneinsicht, denn erst mit dieser Einsicht können wir und Sie einschätzen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Erkenntnisse die Polizei bis dato gesammelt hat – ausschließlich auf dieser Basis können wir eine fundierte Verteidigungsstrategie konzipieren und beispielsweise feststellen, ob Sie dauerhaft Ihr Schweigerecht nutzen sollten.
Aussagen bei der Polizei
lassen sich nicht mehr tilgen
Dieser Tipp ist besonders wichtig, wenn Sie dennoch einen Vorladungstermin besuchen: Aussagen bei einer Vernehmung lassen sich nicht mehr tilgen, denn alles, was Sie gegenüber den Ermittlungsbeamten äußern, wird protokolliert und kann später im Strafverfahren gegen Sie verwendet werden.
Häufig verteidigen sich Beschuldigte bei einer polizeilichen Vorladung mit guter Absicht – jedoch können juristische Laien und Menschen, die mit Vernehmungen keine Erfahrung haben, die möglichen negativen Konsequenzen nicht erkennen, weshalb das Nicht-Erscheinen die klügere Entscheidung ist, da Sie sowieso keine Informationen preisgeben sollten.
Polizeiliche versus staatsanwaltschaftliche Vorladung
ein wichtiger Unterschied
Während einer polizeilichen Vorladung keine Folgepflicht besteht, ist die Situation bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht grundlegend anders – denn einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vorladung muss zwingend Folge geleistet werden, da anderenfalls eine polizeiliche Vorführung droht.
Deshalb ist es entscheidend, sofort nach Erhalt einer Vorladung zu prüfen, von welcher Behörde sie stammt, denn dieser Unterschied bestimmt, welche Rechte und Pflichten Sie in der jeweiligen Situation haben – und genau dafür stehen wir Ihnen mit unserer Expertise sofort zur Verfügung.
Das Schweigerecht
Ihr wichtigstes Recht als Beschuldigter
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, denn niemand ist verpflichtet, aktiv an der eigenen Überführung mitzuwirken – dieses Recht gilt sowohl bei einer polizeilichen Vernehmung als auch in einer gerichtlichen Hauptverhandlung und darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
Das Schweigerecht ist deshalb kein Zeichen von Schuld, sondern eines der wichtigsten prozessualen Schutzrechte des deutschen Strafprozessrechts – und wer es konsequent nutzt, gibt der Verteidigung die Möglichkeit, die Strategie sorgfältig und ohne unnötige Angriffsflächen zu entwickeln.
Akteneinsicht
die Grundlage jeder effektiven Verteidigung
Bevor eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann, müssen wir wissen, was die Ermittlungsbehörden gegen Sie in der Hand haben – deshalb beantragen wir nach Ihrer Mandatierung umgehend Akteneinsicht, denn nur so erhalten wir Kenntnis über den Stand der Ermittlungen, die vorliegenden Beweise und die konkreten Tatvorwürfe.
Diese Kenntnis ist die unabdingbare Grundlage für alle weiteren Verteidigungsschritte, denn eine fundierte Strategie lässt sich nur dann entwickeln, wenn wir genau wissen, womit wir es zu tun haben – weshalb Akteneinsicht stets der erste Schritt unserer Arbeit als Strafverteidiger ist.
Was passiert, wenn Sie
die polizeiliche Vorladung ignorieren?
Ignorieren Sie eine polizeiliche Vorladung, hat das für Sie zunächst keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen – die Polizei besitzt bei einer polizeilichen Vorladung keine Zwangsmittel, sodass Sie nicht zur Teilnahme gezwungen werden können.
Jedoch bedeutet das Ignorieren der Vorladung nicht, dass das Ermittlungsverfahren damit beendet ist, denn die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen fortsetzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie Durchsuchungen oder eine staatsanwaltschaftliche Vorladung einleiten – weshalb es so wichtig ist, nach Erhalt der Vorladung sofort anwaltliche Hilfe zu suchen.
Vernehmungssituation
wie Ermittler Aussagen nutzen
Polizeiliche Vernehmungen sind keine harmlosen Gespräche, denn Ermittlungsbeamte sind darin geschult, Beschuldigte durch gezielte Fragen, Druck und scheinbar beiläufige Bemerkungen zu Aussagen zu bewegen, die später belastend gegen sie verwendet werden können.
Auch vermeintlich harmlose Erklärungen oder Klarstellungen können in diesem Kontext gefährlich werden, denn Beamte protokollieren jede Aussage und interpretieren sie im Kontext des Tatvorwurfs – weshalb Schweigen in einer Vernehmungssituation stets die sicherste Entscheidung ist, bis ein Verteidiger konsultiert wurde.
Unsere Unterstützung bei
polizeilichen Vorladungen
Die H2 Rechtsanwälte München stehen Ihnen sofort zur Verfügung, sobald Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben – denn wir prüfen umgehend die Grundlage des Ermittlungsverfahrens, beantragen Akteneinsicht und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Verteidigungsstrategie, bevor Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden irgendwelche Aussagen machen.
oder
Kontaktieren Sie uns deshalb sofort nach Erhalt der Vorladung, denn je früher wir eingeschaltet werden, desto wirkungsvoller können wir für Sie eingreifen – und unter unserer Notrufnummer erreichen Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
- Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

+49 (0) 89 200 020 750
info@h2-rechtsanwaelte.de
+49 (0) 89 200 020 759
Odeonsplatz 2 | 80539 München
Unser 24 Stunden Notruf
In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:
oder
