SEXUALSTRAFRECHT
München
Harte Strafen drohen
Sexualstrafrecht
Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus. Zu den Belastungen der Strafverfolgung gesellt sich der psychische Druck angesichts der Anschuldigung.
Der Gesetzgeber sieht für Sexualstraftaten harte Strafen vor. Dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung misst er eine große Bedeutung zu. Zudem will er mit den unterschiedlichen Straftatbeständen unter anderem Rechtsgüter wie die Gewährleistung einer ungestörten sexuellen Entwicklung, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Integrität öffentlicher Einrichtungen wie Schulen bewahren.
Dieses Ansinnen ist begrüßenswert. Leider zeigt die Erfahrung, dass es bei Sexualdelikten häufig zu falschen Beschuldigen kommt. Oftmals gibt es keine Augenzeugen, Aussage steht gegen Aussage. Auch an einer überzeugenden Beweis- und Indizienlage fehlt es in vielen Fällen.
Angesichts dieser besonderen Umstände sowie der komplexen Verfahren sollten Sie sich an einen Spezialisten für Sexualstrafrecht wenden. Unsere Kanzlei steht Ihnen jederzeit für eine Beratung oder für eine konkrete juristische Unterstützung zur Verfügung.
Bestenfalls wenden Sie sich an uns, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren. In einem Beratungsgespräch weisen wir Sie auf das richtige Verhalten gegenüber den Behörden hin. Zudem beantragen wir Akteneinsicht, um den Ermittlungsstand überprüfen zu können. Zusammen mit Ihnen besprechen wir das weitere Vorgehen und entwickeln eine juristische Strategie. Gegen einzelne Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung gehen wir gegebenenfalls vor. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte.
Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.
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Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
Unsere Fachgebiete im Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Nötigung
Vergewaltigung
Strafverteidigung bei Missbrauch
Illegale Pornografie
Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.
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