München und Bundesweit
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder Sexueller Missbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.
Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Unsere Strafverteidiger haben alle große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikten.
Wir verteidigen ohne Unterschied vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben möglich, schuldige Täter und arbeiten hierzu mit namhaften psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen zusammen. Bei fachübergreifenden Fragen auf andere Rechtsgebieten (z.B. familienrechtlichen Fallgestaltungen) verweisen wir erforderlichenfalls an kompetente Kollegen, so daß für unsere Mandanten stets eine spezialisierte juristische Betreuung gewährleistet ist.
Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.
Zugleich nutzen unsere Strafverteidiger sämtliche juristische Mittel. Dazu zählen Beschwerden gegen eine Hausdurchsuchung oder gegen die Anordnung einer Untersuchungshaft.
H2 Rechtsanwälte garantiert eine persönlich intensive und fachlich korrekte Betreuung. Kontaktieren Sie die Kanzlei am besten sofort, wenn Sie sich mit einem Ermittlungsverfahren innerhalb des Strafrechts auseinandergesetzt sehen. Erfahrungsgemäß minimiert eine sofortige anwaltliche Betreuung die möglichen Konsequenzen, sie verhindert zum Beispiel unbedarfte Aussagen.