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Unsere Fachgebiete im Sexualstrafrecht

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.
Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.
Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.
Die sexuelle Belästigung als Straftatbestand umfasst mehrere mögliche Delikte. Es kann sich zum Beispiel um Exhibitionismus oder Übergriffigkeit unter der Schwelle der sexuellen Nötigung handeln.
Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus.