Sexualstrafrecht im Internet
München
Internetstraftaten
Sexualstrafrecht im Internet
Immer mehr Sexualstraftaten werden über das Internet ausgeübt
Einige Sexualstraftaten haben sich in den letzten Jahren zunehmend in das Internet verlagert. Als Beispiele verdienen die Verbreitung sowie der Erwerb kinder- beziehungsweise jugendpornografischer Schriften Erwähnung, geregelt in den Paragrafen 184b und 184c StGB. Früher fand der Handel mittels Datenträgern statt, unter anderem per Postversand. Heute bieten Kriminelle die Dateien online an, Käufer laden sich diese herunter.
Grundsätzlich gibt es kein spezielles Sexualstrafrecht im Internet. Es gelten die gewöhnlichen Straftatbestände des Strafgesetzbuchs. Nur die Vorgehensweise der Behörden hat sich geändert. Sie haben insbesondere bessere Ermittlungsansätze. Wenn sie beispielsweise bei einem Händler eine Razzia durchführen, gelangen sie häufig an die Identitäten der Käufer. Sie stellen zum Beispiel Bankverbindungen oder IP-Adressen sicher. Den Käufern hilft es nichts, wenn der Anbieter im Ausland wohnt. Die Polizeibehörden kooperieren international und übermitteln die entsprechenden Daten an das Bundeskriminalamt.
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