Sexuelle Belästigung
Strafverteidigung
München

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Grundlagen und umfassende anwaltliche Unterstützung
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Wir beraten und vertreten Sie kompetent!

Sexuelle Belästigung

Die sexuelle Belästigung als Straftatbestand umfasst mehrere mögliche Delikte. Es kann sich zum Beispiel um Exhibitionismus oder Übergriffigkeit unter der Schwelle der sexuellen Nötigung handeln. Mittlerweile häufen sich auch die Fallzahlen, bei denen sexuelle Belästigung via Internet vorliegt. Der Straftatbestand kann unter anderem erfüllt sein, wenn jemand unaufgefordert und gegen des ausdrücklichen Willen des Empfängers Nacktfotos zusendet. Im Einzelfall ist professionell zu überprüfen, ob tatsächlich eine sexuelle Belästigung gegeben ist. Zum Teil wirft die Staatsanwaltschaft beispielsweise eine sexuelle Nötigung mit deutlich höherem Strafmaß vor, dabei war es eine sexuelle Belästigung. Für einen Angeklagten ist eine Verurteilung für eine sexuelle Belästigung besser als eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder gar einer Vergewaltigung.
Häufig zeigt sich auch, dass der Vorwurf einer Belästigung ohne Grund erhoben wird. Wir haben schon bei vielen Mandanten eine Einstellung des Verfahrens beziehungsweise bei einem Gerichtsprozess einen Freispruch erwirkt. In einer solchen Lage bedarf es spezialisierter und erfahrener Anwälte: Gewöhnlich steht Aussage gegen Aussage, ohne Zeugen und mit überschaubarer Beweis- und Indizienanlage. Nur kompetente Anwälte für das Sexualstrafrecht können die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zielgerichtet widerlegen. Sie beraten ihre Mandanten auch umfassend. Mit dieser Unterstützung vermeiden sie zum Beispiel unbedarfte Aussagen, die sich später im Verfahren als fatal erweisen können.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Weitere Fachgebiete im Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus.

Sexuelle Nötigung

Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.

Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.

Strafverteidigung bei Missbrauch

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird.

Illegale Pornografie

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.
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Sexualstrafrecht

Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus.

Sexuelle Nötigung

Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.

Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.

Strafverteidigung bei Missbrauch

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird.

Illegale Pornografie

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.
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Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.