Sexuelle Nötigung
Strafverteidiger München

Grundlagen und umfassende anwaltliche Unterstützung
Grundlagen und umfassende anwaltliche Unterstützung

Wir verteidigen Sie effizient beim Vorwurf

Sexuelle Nötigung

Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.

Nötigung liegt dann vor, wenn der vermeintliche Täter das Opfer zu sexuellen Handlungen zwingt. Sexuelle Nötigung setzt ein Nötigungsmittel voraus. Im Regelfall ist das die Anwendung von Gewalt, es kann aber auch psychischer Druck sein.

Bei einer solchen Anschuldigung ist zu prüfen, ob tatsächlich der Straftatbestand sexuelle Nötigung erfüllt ist. Die Bandbreite ist weit: Zum Teil gibt es in diesem Bereich Falschanschuldigungen, bei denen wir die Unschuld unserer Mandanten darlegen müssen.

Teilweise ist der Vorwurf aber auch richtig. In dieser Situation versuchen wir, das Strafmaß für unsere Mandanten zu reduzieren.

Grundsätzlich ist dieser Vorwurf ein heikles Thema. Es geht nicht nur um das Urteil, zugleich droht Beschuldigten die gesellschaftliche Isolation. Deswegen wirken wir darauf hin, möglichst einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. Verhindern lässt sich das nicht immer, manchmal lassen sich aber eine Einstellung des Verfahrens oder ein Strafbefehl realisieren. Die Frage, inwieweit eine Verteidigungsstrategie effizient ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Kontaktieren Sie uns am besten sofort, wenn Sie von einer solchen Anschuldigung erfahren. Dann können wir sogleich anwaltliche Gegenmaßnahmen ergreifen.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Weitere Fachgebiete im Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus.

Sexuelle Belästigung

Die sexuelle Belästigung als Straftatbestand umfasst mehrere mögliche Delikte. Es kann sich zum Beispiel um Exhibitionismus oder Übergriffigkeit unter der Schwelle der sexuellen Nötigung handeln.

Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.

Strafverteidigung bei Missbrauch

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird.

Illegale Pornografie

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.
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In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.