Vergewaltigung
Strafverteidigung München

Grundlagen und umfassende anwaltliche Unterstützung
Grundlagen und umfassende anwaltliche Unterstützung

Kontaktieren Sie uns frühzeitig beim Vorwurf der

Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung. Der Straftatbestand findet sich in Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung zusammenfasst.

Wenn Sie sich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert sehen, sollten Sie sofort unsere Kanzlei mit darauf spezialisierten Anwälten kontaktieren. In vielen Fällen handelt es sich um eine falsche Beschuldigung. Nur Anwälte mit Erfahrung in diesem Gebiet können den Vorwurf entkräften.

Meist steht Aussage gegen Aussage. Es bedarf Expertise und Erfahrung, um den Beschuldigten aus dieser misslichen Lage herauszuholen.

Kontaktieren Sie uns am besten so früh wie möglich. Wirft die Staatsanwaltschaft Ihnen eine Vergewaltigung vor, werden Sie sich mit intensiven Ermittlungen der Polizei konfrontiert sehen. Das schließt unter anderem eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung und U-Haft ein. Als Anwälte beraten wir Sie in dieser Drucksituation umfassend und schützen Sie zum Beispiel vor unbedachten Aussagen, die Ihnen später zum Nachteil gereichen.

Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch, wenn der Vorwurf der Vergewaltigung zutreffen mag. Das ist unsere Aufgabe als Rechtsanwälte. In diesem Fall versuchen wir die Strafe zu minimieren.

Wir stehen auch Opfern zur Verfügung und unterstützen gerne bei einer Nebenklage.

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder sonstigen Restriktionen HELFEN WIR SOFORT.

1

Bewahren
Sie Ruhe

2

Schweigen Sie
zum Tatvorwurf

3

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht

4

Unterschreiben
Sie nichts

5

Widerspruch gegen erkennungs-
dienstliche Maßnahmen

Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

365 Tage / 24 Stunden
für Sie erreichbar!

Unsere Fachgebiete im Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus.

Sexuelle Belästigung

Die sexuelle Belästigung als Straftatbestand umfasst mehrere mögliche Delikte. Es kann sich zum Beispiel um Exhibitionismus oder Übergriffigkeit unter der Schwelle der sexuellen Nötigung handeln.

Sexuelle Nötigung

Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.

Strafverteidigung bei Missbrauch

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird.

Illegale Pornografie

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

Kontakt

unser 24 Stunden Notruf

In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:

Unsere weiteren Fachgebiete im Strafrecht

Wir sind der Ansprechpartner im Strafrecht.

Auf einige Fachgebiete haben wir uns spezialisiert. Es handelt sich um Rechtsbereiche, bei denen Strafverteidiger eine hohe Expertise und viel Erfahrung benötigen.
Das gilt speziell für das Sexualstrafrecht, Straftaten im Internet, Jugendstrafrecht sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.