Beischlaf zwischen Verwandten

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Beischlaf zwischen
Verwandten
Beim Beischlaf zwischen Verwandten handelt es sich um keine Sexualstraftat im eigentlichen Sinne – der zugrundeliegende § 173 des Strafgesetzbuchs findet sich im Kapitel Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie, wobei der breiten Öffentlichkeit dieser Straftatbestand als Inzest bekannt ist.
Das Verbot bezieht sich dabei ausschließlich auf Verwandte ersten Grades, also unter anderem auf Sex zwischen einem Elternteil und einem Kind sowie zwischen Geschwistern – wobei der Paragraf unter anderem nicht für Nichten und Neffen sowie für Adoptivgeschwister gilt, und eine Strafbarkeit auch dann nicht vorliegt, wenn beide Geschwister noch nicht volljährig sind.
Was genau
ist strafbar?
Sanktioniert wird ausschließlich vaginaler Sex, denn andere Formen sexuellen Kontakts zwischen Verwandten fallen nicht unter den Tatbestand des § 173 StGB – wobei zu Anklagen in diesem Bereich nur selten kommt.
Ein typisches Beispiel sind zwei volljährige Geschwister – wenn sie den Beischlaf im Einvernehmen vornehmen, wird im Regelfall keiner der beiden den anderen anzeigen, weshalb dieser Tatbestand in der Praxis kaum strafrechtliche Relevanz entfaltet.
Abgrenzung zur
Vergewaltigung
Sollte keine Einwilligung vorliegen, greift nicht der Straftatbestand des Beischlafs zwischen Verwandten, sondern der Vergewaltigungsparagraf – denn die fehlende Einwilligung ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal, das den Tatvorwurf grundlegend verändert.
Diese Abgrenzung ist deshalb von erheblicher praktischer Bedeutung, denn während § 173 StGB eine vergleichsweise geringe Strafandrohung kennt, sieht § 177 StGB bei der Vergewaltigung erheblich schärfere Sanktionen vor, was die Einordnung des konkreten Sachverhalts zu einer der zentralen Aufgaben der Strafverteidigung macht.
Gesellschaftliche und
wissenschaftliche Diskussion
Es ist in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit umstritten, ob der Gesetzgeber den Beischlaf zwischen Verwandten sanktionieren soll – denn einige fordern die Abschaffung des Inzestverbots und argumentieren dabei, dass der Staat das freiwillige Handeln zweier Erwachsener tolerieren müsse.
Zudem weisen Befürworter einer Abschaffung darauf hin, dass durch den Beischlaf zwischen Verwandten kein gesellschaftlicher Schaden entstehe – wobei die geringe Anzahl an Verfahren von rund zehn pro Jahr zeigt, dass dieser Straftatbestand in der Praxis kaum Relevanz besitzt.
Strafrahmen und
typische Verfahrensergebnisse
Das Gesetz sieht für den Beischlaf zwischen Verwandten gemäß § 173 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor – wobei Richter diesen Strafrahmen angesichts der geringen gesellschaftlichen Relevanz des Delikts in der Praxis häufig nicht ausschöpfen.
Gerade bei einvernehmlichem Handeln zwischen Erwachsenen ohne Vorstrafen zeigen Staatsanwaltschaften und Gerichte häufig eine ausgeprägte Bereitschaft, das Verfahren einzustellen oder mit einer milden Sanktion zu beenden – weshalb erfahrene Strafverteidiger in diesen Fällen oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen können.
Verfassungsrechtliche Dimension
des § 173 StGB
Die Verfassungsmäßigkeit des § 173 StGB wurde bereits vor dem Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt, denn Kritiker argumentieren, dass das Inzestverbot in Fällen einvernehmlichen Handelns zwischen Erwachsenen unverhältnismäßig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Norm zwar bisher für verfassungsgemäß erklärt, jedoch bleibt die wissenschaftliche und rechtspolitische Debatte lebendig – weshalb die verfassungsrechtliche Dimension des Tatvorwurfs ein wichtiger Ansatzpunkt für die Strafverteidigung bleiben kann.
Besonderheiten bei Minderjährigen
und Schutzvorschriften
Obwohl § 173 StGB selbst keine Anwendung findet, wenn beide Beteiligten noch nicht volljährig sind, greifen in solchen Konstellationen häufig andere Straftatbestände – denn insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 176 ff. StGB kann parallel einschlägig sein und erheblich schärfere Strafen nach sich ziehen.
Gerade deshalb ist eine sorgfältige Abgrenzung der einschlägigen Tatbestände im Einzelfall unerlässlich, denn die rechtliche Einordnung bestimmt maßgeblich den Strafrahmen und die Verteidigungsstrategie.
Unsere Verteidigung bei
Tatvorwürfen nach § 173 StGB
Die H2 Rechtsanwälte München vertreten Mandanten in Verfahren wegen Beischlafs zwischen Verwandten mit dem Ziel, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest eine milde Sanktion zu erwirken – denn die geringe praktische Relevanz des Tatbestands und die gesellschaftliche Diskussion um seine Abschaffung bieten erfahrenen Strafverteidigern erheblichen Argumentationsspielraum.
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Kontaktieren Sie uns deshalb sofort, wenn Sie mit einem Tatvorwurf nach § 173 StGB konfrontiert sind, denn je früher wir eingeschaltet werden, desto wirkungsvoller können wir für Sie eingreifen und die bestmöglichen Voraussetzungen für ein günstiges Verfahrensergebnis schaffen.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
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Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
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Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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