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Sexualstrafrecht seit 2016
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§177 StGB

Sexualstrafrecht
seit 2016

Im Juli 2016 hat der Bundestag einstimmig grundlegende Änderungen im Sexualstrafrecht beschlossen. Am 10.11.2016 sind diese in Kraft getreten. Bei ihnen handelt es sich vornehmlich um eine Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht, in der große Gruppen von Männern Frauen sexuell belästigt haben.

Die Reform hat das Sexualstrafrecht grundlegend verändert. Denn der neue Grundsatz lautet schlicht: »Nein heißt Nein.« Damit wurde die Strafbarkeit erheblich ausgeweitet.

Was hat sich
geändert?

Bis zur Reform sah das Sexualstrafrecht nur eine Strafbarkeit vor, wenn sich Opfer aktiv gegen eine sexuelle Handlung gewehrt hatten. Die Täter mussten sie also nötigen. Künftig liegt eine Straftat vor, wenn ein Opfer keinen erkennbaren Willen im Sinne eines Einverständnisses zeigt.

Es bedarf damit keines aktiven Widerstands mehr. Diese Regelung wird der Tatsache gerecht, dass sich Opfer in vielen Fällen vor einem aktiven Widerstand fürchten. Werden sie von einer bedrohlichen Gruppe umringt, trauen sich Betroffene aus Angst nicht, sich zu wehren.

Was als Ausdruck
des Unwillens genügt

Nun muss nur noch erkennbar sein, dass das Opfer mit der Tat nicht einverstanden ist. Dazu genügen bereits emotionale Äußerungen wie Weinen. Ein ausdrückliches »Nein« ist damit nicht mehr zwingend erforderlich.

Das stellt die Strafverteidigung vor neue Herausforderungen. Denn die Auslegung des Einverständnisses ist häufig Gegenstand intensiver Auseinandersetzung. Wir analysieren deshalb in jedem Einzelfall genau, welche konkreten Umstände vorlagen.

Schutz erheblich
eingeschränkter Personen

Zudem stellt das Sexualstrafrecht seit November 2016 sexuelle Handlungen gegenüber in der Willensbildung erheblich eingeschränkten Personen unter Strafe. Voraussetzung ist, dass diese nicht eindeutig ihre Zustimmung erteilen. Mit diesem Begriff meint der Gesetzgeber zum Beispiel stark alkoholisierte Personen.

Diese Regelung ist in der Praxis besonders relevant. Denn viele Sexualstraftaten ereignen sich in Situationen, in denen Alkohol eine Rolle spielt. Deshalb ist die genaue Beurteilung des Zustands der betroffenen Person ein zentrales Element vieler Verteidigungsstrategien.

Ausnutzen des Überraschungsmoments
eine neue Strafbarkeit

Das neue Sexualstrafrecht schließt weitere Gesetzeslücken. So müssen Täter mit einer Bestrafung rechnen, wenn sie einen Überraschungsmoment ausnutzen. In diesem Fall überrumpeln sie die Opfer, sodass diese keine Zeit für das Ausdrücken ihres Unwillens haben.

Damit werden auch kurze, scheinbar flüchtige Übergriffe erfasst. Denn auch diese können erhebliche psychische Schäden hinterlassen. Die Strafbarkeit setzt dabei kein andauerndes Verhalten voraus.

Auswirkungen der Reform
auf die Strafverteidigung

Die Reform von 2016 hat die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht erheblich komplexer gemacht. Denn die Abgrenzung zwischen strafbarem und straflosem Verhalten ist deutlich unschärfer geworden. Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen prägen deshalb viele dieser Verfahren.

Wir analysieren in jedem Fall genau, welche konkreten Handlungen vorlagen. Dabei prüfen wir insbesondere, ob ein fehlendes Einverständnis für den Beschuldigten erkennbar war. Denn ohne diese Erkennbarkeit fehlt es am erforderlichen Vorsatz.

Gruppentatbestand
§ 184j StGB

Mit der Reform wurde auch ein neuer Gruppentatbestand eingeführt. Gemäß § 184j StGB macht sich strafbar, wer an einer Gruppe teilnimmt, aus der heraus eine Sexualstraftat begangen wird. Das gilt auch dann, wenn der Einzelne selbst keine sexuelle Handlung vorgenommen hat.

Dieser Tatbestand ist in der Praxis besonders heikel. Denn die bloße Anwesenheit in einer Gruppe kann bereits zur Strafbarkeit führen. Deshalb ist die genaue Analyse der individuellen Rolle des Beschuldigten ein zentraler Bestandteil unserer Verteidigungsarbeit.

Bedeutung des Einverständnisses
in der Hauptverhandlung

In Verfahren nach der Reform steht die Frage des Einverständnisses häufig im Mittelpunkt der Hauptverhandlung. Denn beide Seiten schildern die Situation oft grundlegend unterschiedlich. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen ist deshalb entscheidend für den Verfahrensausgang.

Wir arbeiten in solchen Verfahren eng mit aussagepsychologischen Sachverständigen zusammen. Denn durch eine fundierte Analyse der Aussagen lassen sich Widersprüche und Unstimmigkeiten aufzeigen. Das kann die Glaubwürdigkeit der Anklage erheblich erschüttern.

Unsere Verteidigung bei
Tatvorwürfen nach § 177 StGB n.F.

Die H2 Rechtsanwälte München vertreten Mandanten in allen Phasen von Verfahren nach dem reformierten Sexualstrafrecht. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und analysieren den Sachverhalt sorgfältig. Anschließend entwickeln wir eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

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Kontaktieren Sie uns sofort nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs. Denn je früher wir eingeschaltet werden, desto wirkungsvoller können wir für Sie eingreifen. Unter unserer Notrufnummer erreichen Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München

Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.

Warum uns Mandanten
so gut bewerten

Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:

  • Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
  • Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
  • Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
  • Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.

Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen

Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.

Hier können wir Ihnen helfen

Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.

Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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