Strafverteidigung bei Missbrauch

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!
| 1. | Bewahren Sie Ruhe |
| 2. | Schweigen Sie zum Tatvorwurf |
| 3. | Kontaktieren Sie uns |
| 4. | Unterschreiben Sie nichts ! |
| 5. | Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen |
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
oder
Bei sexuellem Missbrauch besitzt der Täter eine besondere Machtstellung.
Sexueller Missbrauch
Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird. Sie unterscheidet sich von Straftatbeständen wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung dadurch, dass der Täter eine besondere Machtstellung qua Position besitzt.
Er ist zum Beispiel ein Erziehungsberechtigter, der ein Kind missbraucht. Oder er ist Lehrer, Arzt oder Betreuer. Diese Machtstellung ist das entscheidende Merkmal dieser Tatbestandsgruppe.
Die relevanten Straftatbestände
im Überblick
§ 176 StGB regelt den sexuellen Missbrauch von Kindern. Er erfasst sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren. Dabei ist die Machtstellung des Täters kein zwingendes Tatbestandsmerkmal.
§ 174 StGB stellt den Missbrauch an Schutzbefohlenen unter Strafe. Als mögliche Täter kommen unter anderem Lehrer, Trainer oder Erzieher infrage. § 179 StGB sanktioniert den Missbrauch an widerstandsunfähigen Personen – darunter fallen zum Beispiel geistig behinderte Menschen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht wehren können.
Ziel des Gesetzes
Schutz besonders vulnerabler Personen
Alle diese Paragrafen haben das Ziel, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen zu schützen, die dieses Schutzes besonders bedürfen. Entsprechend hohe Strafen sieht der Gesetzgeber vor. Entsprechend konsequent gehen die Ermittlungsbehörden bei einem solchen Verdacht auch vor.
Beschuldigte sehen sich deshalb häufig einem erheblichen Ermittlungsdruck ausgesetzt. Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und mediale Berichterstattung können das Leben der Betroffenen von einem Tag auf den anderen grundlegend verändern.
Zwei grundlegende
Verteidigungsstrategien
Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch differiert je nach Rahmenbedingungen in der Strategie. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Liegt tatsächlich ein sexueller Missbrauch vor, versuchen wir das Strafmaß zu reduzieren. Eventuell ist es auch möglich, einen öffentlichen Prozess durch einen Strafbefehl zu verhindern.
Ist die Anschuldigung hingegen falsch, zielen wir auf die Einstellung des Verfahrens. Bei einem Prozess kämpfen wir konsequent für einen Freispruch unserer Mandanten.
Falschanschuldigungen
ein unterschätztes Risiko
Falschanschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs kommen in der Praxis häufiger vor als gemeinhin angenommen. Sie entstehen oft aus familiären Konflikten oder Trennungssituationen. Dabei nehmen Ermittlungsbehörden solche Vorwürfe stets äußerst ernst.
Wir hinterfragen deshalb konsequent die Glaubwürdigkeit des Anzeigestellers. Dabei analysieren wir Widersprüche, Unstimmigkeiten und mögliche Motive für eine Falschanzeige. Denn nur durch eine sorgfältige Aufarbeitung lässt sich eine Falschanschuldigung wirksam entkräften.
Aussagepsychologische Gutachten
als Verteidigungsinstrument
In Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs steht häufig Aussage gegen Aussage. Zeugen fehlen in der Regel. Deshalb ist die Glaubwürdigkeit der Beteiligten das entscheidende Kriterium.
Wir arbeiten deshalb eng mit erfahrenen aussagepsychologischen Sachverständigen zusammen. Durch eine fundierte Analyse lassen sich Widersprüche und Unstimmigkeiten in Aussagen aufzeigen. Das kann die Grundlage der Anklage erheblich erschüttern.
Berufliche Konsequenzen
wenn der Tatvorwurf die Existenz bedroht
Ein Tatvorwurf wegen sexuellen Missbrauchs zieht häufig sofortige berufliche Konsequenzen nach sich. Lehrer werden suspendiert, Ärzte verlieren ihre Approbation. All das geschieht oft, bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde.
Wir berücksichtigen diese Dimension deshalb von Beginn an. Denn eine schnelle und diskrete Verfahrenserledigung schützt nicht nur die strafrechtliche Position unserer Mandanten. Sie schützt auch ihre berufliche und soziale Existenz.
Besondere Ermittlungsmaßnahmen
bei Missbrauchsvorwürfen
Bei Missbrauchsvorwürfen greifen Ermittlungsbehörden häufig zu besonders intensiven Ermittlungsmaßnahmen. Dazu zählen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Datenträgern und Untersuchungshaft. Dabei handeln sie oft ohne Vorwarnung.
Wir reagieren deshalb sofort und legen bei Bedarf Rechtsmittel gegen unverhältnismäßige Maßnahmen ein. Denn nicht jede Ermittlungsmaßnahme ist rechtmäßig. Eine konsequente anwaltliche Gegenwehr kann erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Strafmaß und Strafrahmen
bei sexuellem Missbrauch
Der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch ist erheblich. Bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern sieht § 176a StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. In besonders schweren Fällen drohen bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
Wir arbeiten deshalb in jedem Fall darauf hin, den Strafrahmen so weit wie möglich zu reduzieren. Denn die genaue Einordnung des Sachverhalts in den richtigen Tatbestand kann den Unterschied zwischen einer milden und einer schweren Strafe maßgeblich bestimmen.
Unsere Verteidigung bei
Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs
Die H2 Rechtsanwälte München vertreten Mandanten in allen Phasen eines Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und analysieren den Sachverhalt sorgfältig. Anschließend entwickeln wir eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
oder
Kontaktieren Sie uns sofort nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs. Denn je früher wir eingeschaltet werden, desto wirkungsvoller können wir für Sie eingreifen. Unter unserer Notrufnummer erreichen Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
- Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

+49 (0) 89 200 020 750
info@h2-rechtsanwaelte.de
+49 (0) 89 200 020 759
Odeonsplatz 2 | 80539 München
Unser 24 Stunden Notruf
In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:
oder
