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Eine lange Reihe an Vergehen und Delikten fällt unter das Allgemeine Strafrecht – darunter Raub, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Computerbetrug ebenso wie Urkundenfälschung oder der Missbrauch von Ausweispapieren.

Auch der Vorwurf der Unterschlagung, Begünstigung oder Hehlerei ist Gegenstand dieses Strafrechtsgebiets, und darüber hinaus zählen das Erschleichen von Leistungen, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt und Brandstiftung zu den typischen Tatbeständen, mit denen wir unsere Mandanten täglich erfolgreich verteidigen.

Von Diebstahl und Körperverletzung bis Computerbetrug und Sachbeschädigung: Das Allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl an Delikten ab.

Allgemeines Strafrecht

Eine lange Reihe an Vergehen und Delikten fällt unter das Allgemeine Strafrecht. Raub, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und (Computer-)betrug zählen dazu ebenso wie Urkundenfälschung oder der Missbrauch von Ausweispapieren.

Auch das Beschuldigen einer Unterschlagung oder Begünstigung oder der Vorwurf der Hehlerei sind Gegenstand dieses Strafrechtsgebiets. Weitere typische Beispiele sind das Erschleichen von Leistungen, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt und Brandstiftung.

Haben Sie Ihr Mandat erteilt, beantragen unsere Strafrechtsanwälte bei den zuständigen Polizeibehörden umgehend Akteneinsicht. Sobald dadurch volle Kenntnis über den Stand der Ermittlungen herrscht, erörtern sie gemeinsam mit Ihnen die Sach- und Rechtslage. Aufbauend auf intensivem Austausch mit Staatsanwaltschaft, Richtern und Polizei, bereiten sie eine optimale Strafverteidigung vor.

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.

Was umfasst das
Allgemeine Strafrecht?

Das Allgemeine Strafrecht umfasst alle Straftatbestände des Strafgesetzbuchs, die nicht einem spezialisierten Teilrechtsgebiet zuzuordnen sind – dabei reicht die Bandbreite von Eigentumsdelikten wie Diebstahl und Unterschlagung über Gewaltdelikte wie Körperverletzung und Raub bis hin zu Delikten gegen die persönliche Ehre wie Beleidigung und Verleumdung.

Obwohl diese Tatbestände im Alltag häufig als weniger gravierend wahrgenommen werden, können sie dennoch zu erheblichen Freiheitsstrafen, dauerhaften Einträgen im Führungszeugnis und schwerwiegenden beruflichen Folgen führen – weshalb eine konsequente Strafverteidigung in jedem Fall geboten ist.

Eigentumsdelikte
Diebstahl, Raub und Unterschlagung

Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung und Unterschlagung zählen zu den häufigsten Tatbeständen im Allgemeinen Strafrecht, wobei die Strafandrohungen je nach Tatumständen erheblich variieren – denn während ein einfacher Diebstahl mit einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das Gesetz für schweren Raub Mindestfreiheitsstrafen von mehreren Jahren vor.

Gerade bei Eigentumsdelikten kommt es deshalb entscheidend darauf an, die konkreten Tatumstände sorgfältig zu analysieren und qualifizierende Merkmale zu widerlegen, denn die Abgrenzung zwischen einem einfachen und einem schweren Delikt entscheidet maßgeblich über das Strafmaß.

Körperverletzungsdelikte
von der einfachen bis zur schweren Körperverletzung

Körperverletzungsdelikte gehören zu den am häufigsten verfolgten Straftaten im Allgemeinen Strafrecht, wobei das Strafmaß stark davon abhängt, ob eine einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung vorliegt – denn diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob eine Geldstrafe oder eine empfindliche Freiheitsstrafe droht.

Dabei ist insbesondere die Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung oft umstritten, weshalb ein erfahrener Strafverteidiger durch präzise Argumentation dafür sorgen kann, dass der Tatvorwurf auf das tatsächlich verwirklichte Maß reduziert und damit das Strafmaß erheblich gemindert wird.

Betrug und Computerbetrug
digitale Tatbegehung im Fokus

Betrug und Computerbetrug zählen zu den vielseitigsten Tatbeständen im Allgemeinen Strafrecht, denn sie erfassen alle Fälle, in denen durch Täuschung ein Vermögensschaden herbeigeführt wird – wobei der Computerbetrug nach § 263a StGB auch alle Fälle abdeckt, in denen digitale Systeme zur Tatbegehung manipuliert oder missbraucht werden.

Gerade im digitalen Bereich steigen die Fallzahlen stetig, weshalb Ermittlungsbehörden zunehmend auf spezialisierte Cyberermittler und digitale Beweissicherung setzen – jedoch bietet genau diese Komplexität der digitalen Beweisführung auch erhebliche Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung.

Urkundenfälschung und Missbrauch
von Ausweispapieren

Urkundenfälschung und der Missbrauch von Ausweispapieren sind Tatbestände, die in der Praxis häufig als Begleitdelikte zu anderen Straftaten auftreten, denn wer eine Urkunde fälscht, tut dies meist im Zusammenhang mit einem übergeordneten betrügerischen Ziel – weshalb die Gesamtheit der erhobenen Tatvorwürfe stets im Blick behalten werden muss.

Dabei ist die rechtliche Bewertung einer Urkunde oft komplex, weshalb erfahrene Strafverteidiger regelmäßig erfolgreich bestreiten, ob das fragliche Dokument überhaupt als Urkunde im Sinne des § 267 StGB zu qualifizieren ist – denn ohne eine echte Urkunde gibt es keine Urkundenfälschung.

Beleidigung, Verleumdung
und üble Nachrede

Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede wirken auf den ersten Blick wie Bagatelldelikte, können jedoch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – denn insbesondere wenn diese Delikte öffentlich, über soziale Medien oder gegen Personen des öffentlichen Lebens begangen werden, drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Dabei spielt die Abgrenzung zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer strafbaren Beleidigung eine entscheidende Rolle, weshalb eine sorgfältige juristische Bewertung des konkreten Aussagegehalts und des Kontexts der Äußerung oft den Unterschied zwischen Freispruch und Verurteilung ausmacht.

Brandstiftung
unterschätzte Strafandrohungen

Brandstiftung zählt zu den Straftaten, deren Strafrahmen von vielen Betroffenen erheblich unterschätzt wird – denn bereits die einfache Brandstiftung nach § 306 StGB sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor, sodass eine Strafaussetzung zur Bewährung keineswegs selbstverständlich ist.

Bei schwerer Brandstiftung oder gemeingefährlicher Brandstiftung erhöht sich der Strafrahmen erheblich, weshalb eine frühzeitige und konsequente Strafverteidigung entscheidend dafür ist, das Strafmaß auf das tatsächlich verwirklichte Maß zu begrenzen und qualifizierende Merkmale wirksam zu widerlegen.

Unsere Verteidigung
im Allgemeinen Strafrecht

Haben Sie uns Ihr Mandat erteilt, beantragen unsere Strafrechtsanwälte bei den zuständigen Polizeibehörden umgehend Akteneinsicht – sobald dadurch volle Kenntnis über den Stand der Ermittlungen besteht, erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die Sach- und Rechtslage und erarbeiten aufbauend auf intensivem Austausch mit Staatsanwaltschaft, Richtern und Polizei eine optimale Strafverteidigung.

oder

Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, denn in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über unsere Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt – weil schnelles Handeln in einem Strafverfahren oft den entscheidenden Unterschied ausmacht.

Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München

Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.

Warum uns Mandanten
so gut bewerten

Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:

  • Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
  • Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
  • Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
  • Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.

Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen

Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.

Hier können wir Ihnen helfen

Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.

Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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