Arbeitsstrafrecht

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Strafverteidigung für Arbeitgeber und Führungskräfte
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht betrifft Arbeitgeber, Unternehmer und Führungskräfte, die durch Verstöße gegen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten.
Strafverteidigung im Arbeitsstrafrecht
wenn arbeitsrechtliche Verstöße strafrechtliche Konsequenzen haben
Das Arbeitsstrafrecht ist ein vielschichtiger Bereich, der Unternehmer und Führungskräfte oft unvorbereitet trifft – denn die Grenze zwischen einer arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung und einer Straftat ist im deutschen Recht schmaler als vielfach angenommen.
Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Betriebsschließungen, Gewerbeuntersagungen und ein dauerhafter Reputationsschaden, der die unternehmerische Existenz nachhaltig gefährden kann.
Was ist
Arbeitsstrafrecht?
Das Arbeitsstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die im Zusammenhang mit dem Eingehen, der Durchführung oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen.
Es richtet sich vorrangig gegen Arbeitgeber, Geschäftsführer und leitende Angestellte, die gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Sozialversicherungsrechts oder des Ausländerbeschäftigungsrechts verstoßen haben – bewusst oder infolge mangelhafter betrieblicher Organisation.
Typische Delikte
im Arbeitsstrafrecht
Zu den häufigsten Tatbeständen zählen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB, Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz.
Darüber hinaus spielen Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der Vorwurf des Lohnbetrugs, die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften eine zunehmend bedeutende Rolle in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden.
Ermittlungen durch Zoll
und Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Arbeitstrafrechtliche Ermittlungen werden häufig nicht durch die Polizei, sondern durch den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingeleitet – oft ohne Vorwarnung und begleitet von umfangreichen Betriebsprüfungen.
Durchsuchungen von Geschäftsräumen, die Beschlagnahme von Lohnunterlagen und Buchhaltungsunterlagen sowie die gleichzeitige Befragung von Mitarbeitern gehören zu den typischen Ermittlungsmaßnahmen, auf die Betroffene vorbereitet sein und besonnen reagieren müssen.
§266a StGB
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Der Tatbestand des § 266a StGB gehört zu den am häufigsten angeklagten Delikten im Arbeitsstrafrecht und richtet sich gegen Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig abführen.
Besonders tückisch ist, dass dieser Tatbestand bereits bei fahrlässigem Handeln oder fehlerhafter betrieblicher Organisation erfüllt sein kann – eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist daher in vielen Fällen entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Schwarzarbeit
und illegale Beschäftigung
Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitserlaubnis zählen zu den Schwerpunkten der behördlichen Ermittlungspraxis im Arbeitsstrafrecht.
Wer Arbeitnehmer beschäftigt, ohne die erforderlichen Meldungen zu erstatten oder die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften einzuhalten, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz.
Verantwortlichkeit in
komplexen Unternehmensstrukturen
In größeren Unternehmen stellt sich im Arbeitsstrafrecht regelmäßig die Frage, wer innerhalb der Unternehmenshierarchie strafrechtlich verantwortlich ist – denn nicht immer trifft die Verantwortung den Geschäftsführer persönlich.
Delegationsstrukturen, Compliance-Systeme und interne Zuständigkeitsverteilungen spielen in der strafrechtlichen Bewertung eine entscheidende Rolle und können im Einzelfall dazu beitragen, die persönliche Strafbarkeit einzelner Verantwortungsträger erheblich zu reduzieren.
Arbeitsstrafrecht
und Ordnungswidrigkeitenrecht
Nicht jeder Verstoß im Arbeitsrecht führt unmittelbar zu einem Strafverfahren – viele Verstöße werden zunächst als Ordnungswidrigkeit geahndet, bevor strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Auch in diesen Fällen ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ratsam, da das Ordnungswidrigkeitenverfahren häufig der Vorstufe eines Strafverfahrens entspricht und Fehler in dieser Phase das spätere Strafverfahren erheblich belasten können.
Arbeitsschutzstrafrecht
Strafbarkeit bei Unfällen am Arbeitsplatz
Kommt es am Arbeitsplatz zu einem schweren Unfall oder gar einem Todesfall, ermitteln die Behörden regelmäßig auch wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gegen verantwortliche Personen im Unternehmen.
Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte und leitende Angestellte können in solchen Situationen schnell in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten – eine unmittelbare anwaltliche Reaktion nach dem Unfall ist in diesen Fällen unerlässlich.
Unsere Verteidigung
im Arbeitsstrafrecht
Die H2 Rechtsanwälte München vertreten Arbeitgeber, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Phasen eines arbeitsstrafrechtlichen Verfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme durch die Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung.
oder
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, analysieren den Sachverhalt sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die auf die konkreten Vorwürfe und Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
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- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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