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Strafverteidigung bei Insolvenzdelikten

Insolvenzstrafrecht

Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, rücken schnell auch die Strafverfolgungsbehörden ins Bild. Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbegünstigung – im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz ermittelt die Staatsanwaltschaft regelmäßig gegen Geschäftsführer und Vorstände, oft noch bevor das Insolvenzverfahren selbst abgeschlossen ist. Die persönlichen und beruflichen Folgen solcher Ermittlungen sind erheblich – umso wichtiger ist eine erfahrene Strafverteidigung, die frühzeitig ansetzt.

Insolvenzstrafrecht
wenn wirtschaftliches Scheitern strafrechtliche Folgen hat

Nicht jede Insolvenz ist das Ergebnis strafbaren Verhaltens – doch die Grenze zwischen unternehmerischem Versagen und strafrechtlicher Verantwortung ist im deutschen Recht erschreckend schmal.

Neben drohenden Freiheits- oder Geldstrafen stehen im Insolvenzstrafrecht häufig Vermögensabschöpfung, zivilrechtliche Haftungsansprüche und der dauerhafte Verlust der Geschäftsführerposition auf dem Spiel.

Was ist
Insolvenzstrafrecht?

Das Insolvenzstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Krise und dem Scheitern eines Unternehmens stehen.

Es richtet sich vorrangig gegen Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter, denen vorgeworfen wird, durch ihr Handeln oder Unterlassen die Gläubiger des insolventen Unternehmens geschädigt oder die gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Insolvenz verletzt zu haben.

Typische Delikte
im Insolvenzstrafrecht

Zu den häufigsten Tatbeständen zählen die Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO, Bankrott gemäß §§ 283 ff. StGB sowie die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB.

Darüber hinaus spielen Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB), Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB) sowie in vielen Verfahren auch Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung eine bedeutende Rolle – häufig als Begleitdelikte zur eigentlichen Insolvenzstraftat.

Insolvenzverschleppung
die häufigste Straftat im Insolvenzrecht

§ 15a InsO verpflichtet Geschäftsführer und Vorstände zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Wer diese Frist versäumt – bewusst oder aus falscher Einschätzung der wirtschaftlichen Lage – riskiert eine Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Bankrott
wenn Vermögen beiseitegeschafft wird

Der Tatbestand des Bankrotts gemäß § 283 StGB erfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die das Vermögen des insolventen Unternehmens zum Nachteil der Gläubiger verringern – darunter das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten, das Verschleiern von Verbindlichkeiten oder das Eingehen unangemessener Verlustgeschäfte in der Krise.

Besonders riskant ist dabei, dass der Tatbestand bereits dann erfüllt sein kann, wenn das fragliche Verhalten in einer wirtschaftlichen Krisensituation vorgenommen wurde – auch wenn der Insolvenzantrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt worden war.

Zahlungen nach Eintritt
der Insolvenzreife

Einer der häufigsten Vorwürfe im Insolvenzstrafrecht betrifft Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet wurden.

Solche Zahlungen können nicht nur zivilrechtliche Erstattungspflichten auslösen, sondern auch den Tatbestand der Gläubigerbegünstigung oder der Untreue erfüllen – selbst dann, wenn sie im Moment der Zahlung als betriebsnotwendig oder zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erschienen.

Insolvenzstrafrecht
und zivilrechtliche Haftung

Insolvenzstrafrechtliche Verfahren gehen häufig mit erheblichen zivilrechtlichen Haftungsansprüchen einher – insbesondere durch den Insolvenzverwalter, der Anfechtungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter geltend machen kann.

Eine effektive Verteidigung im Insolvenzstrafrecht muss daher stets beide Ebenen im Blick behalten und strafrechtliche sowie zivilrechtliche Verteidigungsstrategien sorgfältig aufeinander abstimmen, um Widersprüche zu vermeiden.

Die Rolle des Insolvenzverwalters
im Strafverfahren

Der Insolvenzverwalter ist im Insolvenzstrafrecht eine zentrale Figur – er übernimmt die Verwaltung der Insolvenzmasse und kann als Nebenkläger oder Zeuge im Strafverfahren auftreten.

Die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter sollte daher stets in enger Abstimmung mit dem Strafverteidiger erfolgen, da unbedachte Aussagen oder die Herausgabe von Unterlagen das laufende Strafverfahren erheblich belasten können.

Frühzeitige Verteidigung
im Insolvenzstrafrecht

Insolvenzstrafrechtliche Ermittlungen beginnen häufig mit einer Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen oder der Privatwohnung des Beschuldigten – oft zu einem Zeitpunkt, zu dem das Insolvenzverfahren noch läuft oder gerade erst eröffnet wurde.

Gerade in dieser frühen Phase ist eine konsequente Strafverteidigung entscheidend – keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen und umgehend einen auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Unsere Verteidigung
im Insolvenzstrafrecht

Die H2 Rechtsanwälte München vertreten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in allen Phasen eines insolvenzstrafrechtlichen Verfahrens – von der ersten Ermittlungshandlung über die Anklageschrift bis hin zur Hauptverhandlung.

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Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, analysieren die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sorgfältig und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die sowohl die strafrechtliche als auch die zivilrechtliche Haftungssituation berücksichtigt.

Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern
und Steuerberatern

Insolvenzstrafrechtliche Verfahren erfordern eine enge Abstimmung mit Insolvenzverwaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und spezialisierten Zivilrechtskanzleien.

Wir koordinieren diese interdisziplinäre Zusammenarbeit für unsere Mandanten und stellen sicher, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen – um eine ganzheitliche und widerspruchsfreie Verteidigung auf allen relevanten Rechtsgebieten zu gewährleisten.

Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München

Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.

Warum uns Mandanten
so gut bewerten

Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:

  • Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
  • Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
  • Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
  • Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.

Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen

Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.

Hier können wir Ihnen helfen

Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.

Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

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