Steuerstrafrecht

Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder sonstigen Restriktionen helfen wir sofort!
| 1. | Bewahren Sie Ruhe |
| 2. | Schweigen Sie zum Tatvorwurf |
| 3. | Kontaktieren Sie uns |
| 4. | Unterschreiben Sie nichts ! |
| 5. | Widersprechen Sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen |
Aussage verweigern,
Anwalt anrufen.
Wir garantieren Ihnen eine ständige Erreichbarkeit, in besonders dringenden Fällen gelangen Sie über die Notrufnummer zu jeder Tageszeit direkt zu einem Anwalt.
oder
Strafverteidigung bei Steuerstraftaten
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder die Abgabe falscher Steuererklärungen – steuerstrafrechtliche Vorwürfe treffen Privatpersonen, Unternehmer und Führungskräfte oft in Momenten, in denen sie die strafrechtliche Dimension ihres Handelns nicht erkannt haben oder schlicht auf fehlerhafte Beratung vertraut haben.
Steuerstrafrecht
wenn steuerliche Fehler zur Straftat werden
Das Steuerstrafrecht ist ein Bereich, in dem die Grenzen zwischen einem steuerlichen Irrtum, einer leichtfertigen Steuerverkürzung und einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung fließend und für Laien kaum erkennbar sind.
Umso gefährlicher ist es, bei einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung zu agieren – denn unüberlegte Aussagen oder vorschnelle Reaktionen können eine zunächst überschaubare Situation in ein schwerwiegendes Strafverfahren verwandeln.
Was ist
Steuerstrafrecht?
Das Steuerstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die im Zusammenhang mit der Verletzung steuerrechtlicher Pflichten gegenüber dem Staat stehen – es ist vorwiegend in der Abgabenordnung (AO) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Anders als viele andere Strafrechtsgebiete zeichnet sich das Steuerstrafrecht durch eine enge Verzahnung mit dem Steuerrecht aus – eine effektive Verteidigung setzt daher nicht nur fundiertes strafrechtliches Wissen voraus, sondern auch ein tiefes Verständnis steuerrechtlicher Zusammenhänge und der Praxis der Finanzbehörden.
Typische Delikte im Steuerstrafrecht
Zu den häufigsten Tatbeständen im Steuerstrafrecht zählen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO, leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO sowie Steuerhehlerei nach § 374 AO.
Darüber hinaus spielen die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens, der Erschleichen von Steuervorteilen, die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen sowie in Unternehmenskontexten die Nichtabführung von Lohnsteuer eine zunehmend bedeutende Rolle in der steuerstrafrechtlichen Ermittlungspraxis.
Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO
der häufigste Tatbestand
Die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ist der zentrale Tatbestand des deutschen Steuerstrafrechts – sie liegt vor, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden oder steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschwiegen werden.
Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen – etwa bei großem Ausmaß der Steuerverkürzung, bandenmäßiger Begehung oder der Verwendung gefälschter Belege.
Ermittlungen durch
Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden häufig durch die Steuerfahndung (Steufa) eingeleitet, die eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet und über weitreichende Befugnisse zur Durchsuchung, Beschlagnahme und Kontenüberprüfung verfügt.
Typischer Auftakt eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist eine unangekündigte Durchsuchung von Geschäftsräumen oder der Privatwohnung des Beschuldigten – in dieser Situation ist es entscheidend, keine Aussagen zu machen und umgehend einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren.
Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Chancen und Risiken
Das deutsche Steuerstrafrecht kennt mit der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO ein einzigartiges Instrument, das es Steuerpflichtigen ermöglicht, durch die vollständige Nachholung versäumter Steuererklärungen und Nachzahlung der hinterzogenen Steuern Straffreiheit zu erlangen.
Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind jedoch hoch und wurden in den vergangenen Jahren durch den Gesetzgeber erheblich verschärft – eine fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeige entfaltet keine strafbefreiende Wirkung und kann die Situation des Betroffenen sogar verschlechtern, weshalb sie ausschließlich in enger Abstimmung mit einem erfahrenen Strafverteidiger erstattet werden sollte.
Besonders schwere Fälle
der Steuerhinterziehung
In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 AO sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor – eine Strafaussetzung zur Bewährung ist dann in der Regel ausgeschlossen.
Als besonders schwere Fälle gelten insbesondere die Hinterziehung von Steuern in großem Ausmaß – die Rechtsprechung setzt diese Schwelle bei einer Steuerverkürzung von mehr als 50.000 Euro pro Tat an – sowie die bandenmäßige Steuerhinterziehung und die Verwendung gefälschter oder verfälschter Belege.
Umsatzsteuerbetrug
ein Schwerpunkt der Ermittlungsbehörden
Der Umsatzsteuerbetrug gehört zu den Schwerpunkten der steuerstrafrechtlichen Ermittlungspraxis – insbesondere Karussellgeschäfte, bei denen durch fingierte innergemeinschaftliche Lieferungen Vorsteuererstattungen erschlichen werden, stehen seit Jahren im Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.
Betroffene Unternehmen und ihre Geschäftsführer geraten dabei häufig in den Verdacht der Mittäterschaft oder Beihilfe, auch wenn sie von den betrügerischen Strukturen ihrer Geschäftspartner keine Kenntnis hatten – eine sorgfältige Prüfung der Lieferketten und Geschäftsbeziehungen ist daher in solchen Verfahren ein zentrales Verteidigungselement.
Steuerstrafrechtliche Verantwortung
von Geschäftsführern und Vorständen
Im Unternehmenskontext trifft die steuerstrafrechtliche Verantwortung nicht das Unternehmen selbst, sondern die natürlichen Personen, die steuerliche Pflichten verletzt haben – in erster Linie Geschäftsführer, Vorstände und steuerlich verantwortliche Mitarbeiter.
Wer als Geschäftsführer die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen anordnet, duldet oder durch mangelnde Kontrolle ermöglicht, kann sich persönlich strafbar machen – unabhängig davon, ob er selbst von der konkreten Unrichtigkeit der Erklärungen wusste.
Verhältnis zwischen
Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren
Eine Besonderheit des Steuerstrafrechts liegt in der parallelen Durchführung von Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren – während die Staatsanwaltschaft strafrechtlich ermittelt, setzen die Finanzbehörden gleichzeitig Steuernachforderungen und Zinsen fest.
Aussagen und Dokumente, die im Besteuerungsverfahren eingereicht werden, können im Strafverfahren gegen den Beschuldigten verwendet werden – eine enge Abstimmung zwischen steuerrechtlicher und strafrechtlicher Verteidigung ist daher unerlässlich, um widersprüchliche Prozesshandlungen zu vermeiden.
Unsere Verteidigung
im Steuerstrafrecht
Die H2 Rechtsanwälte München vertreten Mandanten in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens – von der ersten Durchsuchung durch die Steuerfahndung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.
oder
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, koordinieren die Verteidigung eng mit steuerrechtlich spezialisierten Beratern und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die sowohl die strafrechtliche als auch die steuerrechtliche Dimension des Verfahrens umfassend berücksichtigt – mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens, eines Freispruchs oder der bestmöglichen Strafmilderung.
Bewertungen unserer Kanzlei
Strafverteidigung München
Als moderne und engagierte Kanzlei in München legen wir größten Wert auf Vertrauen, Transparenz und persönliche Betreuung. Deshalb freuen wir uns besonders über die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten, die unsere Arbeit bestätigen – auf Google, fachanwalt.de und weiteren unabhängigen Portalen. Die Stimmen unserer Klientinnen und Klienten sprechen für sich: Gelobt werden vor allem die schnelle Erreichbarkeit, die kompetente und verständliche Beratung, sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft – gerade in schwierigen Verfahren wie im Allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht. Als Strafverteidiger in München setzen wir alles daran, Ihr Anliegen mit Diskretion und Nachdruck zu vertreten.
Warum uns Mandanten
so gut bewerten
Unsere Bewertungen zeigen, dass wir nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch menschlich. Besonders hervorgehoben werden:
- Die schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
- Die fachliche Tiefe in komplexen Rechtsgebieten wie Sexualstrafrecht und Drogenstrafrecht
- Die persönliche Erreichbarkeit und der klare, verständliche Austausch
- Die engagierte Prozessführung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Viele Mandanten betonen, dass sie sich bei uns „aufgehoben und ernst genommen“ fühlen – ein wichtiges Signal, gerade wenn es um existenzielle Themen wie eine Anklage, ein Bußgeldverfahren oder familiäre Konflikte geht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München ist es unser Anspruch, Ihre Rechte mit maximalem Einsatz zu vertreten – und das spiegelt sich auch in unseren Rezensionen wider.
Vertrauen Sie
auf echte Erfahrungen
Bewertungen schaffen Vertrauen – besonders dann, wenn man sich in einer rechtlich herausfordernden Lage befindet. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen: Lesen Sie die Erfahrungen unserer Mandantinnen und Mandanten auf den einschlägigen Bewertungsplattformen. Bei H2 Rechtsanwälte erwartet Sie keine anonyme Großkanzlei, sondern ein persönlicher Partner an Ihrer Seite – mit echter Leidenschaft für das Recht.
Hier können wir Ihnen helfen
Kanzlei für Strafrecht in München | H2 Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite von Drogendelikten über Internet-Strafrecht bis hin zum Kapitalstrafrecht ab.
Bis zum Alter von 18 Jahren – in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch erfahrene Jugendstrafrechtsanwälte.

+49 (0) 89 200 020 750
info@h2-rechtsanwaelte.de
+49 (0) 89 200 020 759
Odeonsplatz 2 | 80539 München
Unser 24 Stunden Notruf
In besonders dringenden Fällen können Sie uns 365 Tage im Jahr unter unserer Notruf-Nummer erreichen:
oder
